Finanzamt: Steuererklärungsfrist verlängern

Wenn Sie als Handwerker Ihre steuerlichen Belange selber erledigen, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung samt Jahresabschluss sowie die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung bis Ende Mai beim Finanzamt einreichen. Häufig ist die Zeit knapp und die Frist wird eng, insbesondere wenn gerade viel im Betrieb zu tun ist.

Handwerker, die durch einen Steuerberater vertreten werden, haben da einen entscheidenden Vorteil: In solchen Fällen müssen die Steuererklärungen immer erst bis zum Ende des Folgejahrs eingereicht werden. Die Steuererklärung für 2013 ist also noch fristgerecht, wenn sie bis zum 31.12.2014 beim Finanzamt eingeht.

Selbst Fristverlängerungsantrag stellen

Aber auch wer keinen Steuerberater hat, kann eine Fristverlängerung beantragen. Dies geht prinzipiell auch telefonisch, jedoch ist schon aus Gründen der Nachweisbarkeit ein schriftlicher Antrag (per Post oder Fax) zu bevorzugen. Als Arbeitshilfe haben wir eine entsprechende Musterformulierung für Sie vorbereitet.

Tipp: Auch wenn die Frist schon abgelaufen ist, sollte noch eine Fristverlängerung gestellt werden, denn auch nachträgliche Fristverlängerungen sind möglich und sorgen dafür, dass keine Zuschläge aufgebrummt werden bzw. diese nicht weiterlaufen.