Spekulationssteuer: So rechnet der Fiskus

Das Finanzamt kassiert bei vermieteten Immobilien Spekulationssteuer, wenn das Gebäude innerhalb von zehn Jahren verkauft wird.

So rechnet der Fiskus

Ein Einzelunternehmer nutzt eine Immobilie privat und betrieblich. Im Erdgeschoss führt er ein Ladenlokal und eine Werkstatt. Die erste Etage und Dachgeschoss hat er jeweils vermietet. Die untere Etage zählt für ihn automatisch zum Betriebs-, die Mietobjekte zum Privatvermögen. Da hat er keine Wahl. Er nutzt die aktuell gute Marktlage und verkauft die oberen Etagen anteilig für 200 000 Euro, wovon er 5000 Euro in Malerarbeiten investierte. Die Anschaffungskosten der Wohnungen lagen bei 100 000 Euro. Das Finanzamt rechnet so:

Verkaufserlös Wohnung200 000 Euro
abzüglich Veräußerungskosten5000 Euro
(hier Malerarbeiten)
abzüglich Anschaffungskosten100 000 Euro
Steuerpflichtiger Gewinn95 000 Euro
Persönlicher Steuersatz40 Prozent
Zu zahlende Spekulationssteuer38 000 Euro