Das Finanzamt kassiert bei vermieteten Immobilien Spekulationssteuer, wenn das Gebäude innerhalb von zehn Jahren verkauft wird.
So rechnet der Fiskus
Ein Einzelunternehmer nutzt eine Immobilie privat und betrieblich. Im Erdgeschoss führt er ein Ladenlokal und eine Werkstatt. Die erste Etage und Dachgeschoss hat er jeweils vermietet. Die untere Etage zählt für ihn automatisch zum Betriebs-, die Mietobjekte zum Privatvermögen. Da hat er keine Wahl. Er nutzt die aktuell gute Marktlage und verkauft die oberen Etagen anteilig für 200 000 Euro, wovon er 5000 Euro in Malerarbeiten investierte. Die Anschaffungskosten der Wohnungen lagen bei 100 000 Euro. Das Finanzamt rechnet so:
Verkaufserlös Wohnung | 200 000 Euro |
abzüglich Veräußerungskosten | 5000 Euro (hier Malerarbeiten) |
abzüglich Anschaffungskosten | 100 000 Euro |
Steuerpflichtiger Gewinn | 95 000 Euro |
Persönlicher Steuersatz | 40 Prozent |
Zu zahlende Spekulationssteuer | 38 000 Euro |