Sanitäranlagen: Prüfung im Betrieb

Auch viele Handwerksbetriebe kommen an regelmäßigen Legionellenprüfungen nicht vorbei. Was Sie genau beachten müssen.

Prüfung im Betrieb

Betriebe in Mieträumen. Grundsätzlich schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkWV) Checks nur für Gebäude vor, die ganz oder teilweise vermietet sind. Außerdem müssen Boiler über 400 Liter und Warmwasserleitungen mit mehr als drei Metern Länge vorhanden sein. Handwerksunternehmen, die in angemieteten Gebäuden mit solchen Eigenschaften arbeiten, müssen ihren Vermieter zu regelmäßigen Checks veranlassen. Dieser hat dann die Kosten zu übernehmen und die Vermieter über die Prüfergebnisse zu unterrichten. Handwerksunternehmen, die eigene Räume im Betriebsgebäude vermietet haben, müssen selbst Legionellenprüfungen in Auftrag geben und die Kosten tragen. Die erste wird bis 31. Dezember 2013 fällig, die nächste folgt drei Jahre später – also Ende 2016.

Betriebe in eigenen Räumen. Viele Handwerksbetriebe haben Duschen für die Körperpflege der Mitarbeiter nach der Arbeit installiert. Auch wenn es keine Vorschrift für solche Anlagen in betriebseigenen Räumen gibt, sollten Sie in jedem Fall Legionellenprüfungen vornehmen lassen. „Die Gefahr, dass beim Duschen Bakterien eingeatmet werden, ist nicht von der Hand zu weisen“, sagt Benedikt Schäfer, Legionellen­experte des Umweltbundesamts (UBA). Als Folge können Mitarbeiter an Grippe oder gar an Lungenentzündung erkranken. Wenn Wasser längere Zeit in Leitungen steht und 25 bis 55 Grad ­Celsius warm wird, vermehren sich Legionellen besonders rasch. Auch haben Großboiler besonders häufig mit Bakterienbefall zu kämpfen.