Rechtstipp: Arbeitszeugnisse beim Arbeitgeber abholen

Auch Handwerker müssen ihr Arbeitszeugnis in der Regel beim Arbeitgeber abholen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht grundsätzlich verpflichtet ist, das Zeugnis dem Arbeitnehmer zuzusenden. Wann Sie ihr Zeugnis persönlich abholen müssen.

Arbeitszeugnisse müssen in der Regel vom Arbeitnehmer in dem jeweiligen Unternehmen abgeholt werden, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden hat. - © Gina Sanders/Fotolia

„Die Zeugnisschuld ist eine Holschuld“ – so argumentiert das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und wies in letzter Instanz die Klage einer Arbeitnehmerin ab, die ihren ehemaligen Arbeitgeber aufforderte, ihr das Arbeitszeugnis zuzuschicken. Dieser wies die Frau darauf hin, dass er das Zeugnis geschrieben habe und die scheidende Mitarbeiterin dieses abholen könne. Die Frau verklagte daraufhin ihren Arbeitgeber.

Zuvor hatte das Landesarbeitsgericht in Kassel der Klage stattgegeben, wonach der Angeklagte Unternehmer erfolgreich Revision einlegte.

Kein Anspruch auf Zusendung des Arbeitszeugnisses

Aus Sicht des BAG sei der ehemalige Arbeitgeber der Frau nicht dazu verpflichtet gewesen, das erstellte Arbeitszeugnis an die Klägerin zu schicken. Grundsätzlich seien die Zeugnisse vom Arbeitnehmer abzuholen.

„Ist weder ein Ort für die Leistung bestimmt noch aus den Umständen ersichtlich, so hat die Leistung am Wohnsitz, beziehungsweise an der Niederlassung des Schuldners zu erfolgen (§ 269 BGB)“, wie das Gericht erklärt.

Fürsorgepflicht kann Ausnahme sein

Besteht eine nachwirkende Fürsorgepflicht des Unternehmens gegenüber dem ehemaligen Mitarbeiter, kann der Arbeitgeber aber doch dazu verpflichtet sein, das Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer zuzuschicken. Das trifft dann zu, wenn dem Arbeitnehmer bei der Abholung „unverhältnismäßige Kosten oder besondere Mühen“ entstehen würden, wie die Arbeitsrichter weiter erklären.

Die Klägerin hätte in dem vorliegenden Fall aber nicht mit diesem Aufwand zu rechnen gehabt, weshalb die Ausnahme bei ihr nicht bestand.

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