Minijobs: Neue Regeln beachten

Minijobber sind mittlerweile ein fester Bestandteil vieler Handwerksbetriebe. Ab 2013 sind Verdienstgrenze und Rentenversicherungspflicht geändert. Hier die Details, damit im Handwerk alles glatt läuft:

450-Euro-Jobs

Seit 2013 beträgt die neue Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijobs) 450 statt bisher 400 Euro. Zudem unterliegen Minijobber, die erst 2013 ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht.

Befreiung in der Rentenversicherung möglich

Minijobber, die aufgrund des Beginns ihres Beschäftigungsverhältnisses 2013 rentenversicherungspflichtig sind, haben jedoch die Möglichkeit sich auf Antrag von der Versicherungspflichtpflicht befreien zu lassen.

Chefs sollten in diesem Zusammenhang ihren neu eingestellten Minijobbern das Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zur Verfügung stellen.

Tipp: Das Merkblatt können Sie kostenlos bei der Minijob-Zentrale  herunter laden.

Bisherige Minijobs

Wer seinen Minijob bereits vor 2013 aufgenommen hat, war grundsätzlich auch weiterhin in der Rentenversicherung frei. Es bestand und besteht jedoch die Möglichkeit auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verzichten und freiwillig für die Altersvorsorge anzusparen. Solange ab 2013 die bisher gültige Verdienstgrenze von 400 € nicht überschritten wird, ist der Minijobber auch weiterhin rentenversicherungsfrei und es gilt die alte Regelung.

Erhöhung des Verdienstes

Grundsätzlich gilt auch für Minijobber, die bereits vor 2013 tätig waren, die neue, erhöhte Verdienstgrenze von 450 Euro. Sofern jedoch bei einem bestehenden Minijob das Arbeitsentgelt auf über 400 Euro erhöht wird, kommt automatisch auch das neue Recht zum Zuge.

Dies bedeutet: Bei dem bisher grundsätzlich rentenversicherungsfreien Minijob tritt automatisch die grundsätzliche Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein, von der sich der Minijob jedoch auf Antrag befreien lassen kann.

Tipp: Die Minijobzentrale beantwortet unter der Telefonnummer 0800 646 45 62 Fragen zu Minijobs in der Praxis.