Geschäftsführer: Der große Gehältervergleich für GmbH-Chefs

Die gute Branchenkonjunktur schlägt durch: GmbH-Chefs im Handwerk verdienten in 2012 deutlich mehr als im Vorjahr. Damit vergrößert sich der Spielraum, beim Fiskus höhere Einkünfte durchzusetzen.

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    GmbH-Chef Thomas Radermacher versucht den Betriebsprüfern keine Angriffsfläche zu bieten.
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    GmbH-Geschäftsführer in Dentallaboren konnten sich 2012 über eine Aufstockung ihrer Festgehälter von 20 Prozent freuen.
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    „Wer sich Sonderzahlungen leistet, die nicht im Vertrag stehen, hat verloren.“ Gregor Sprißler, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in der Kanzlei Korte& Partner, Recklinghausen.

Der große Gehältervergleich

Thomas Radermacher, Schreinermeister in Meckenheim bei Bonn, hat reichlich Erfahrung mit akribischen Steuerprüfern. Also bietet er ihnen möglichst wenig Angriffsfläche - zum Beispiel, wenn es um die Bemessung seines Gehaltes als GmbH-Geschäftsführer geht. Seine Bezüge werden durch Gesellschafter-Beschluss detailliert festgelegt, die Tantieme-Regelungen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind exakt dokumentiert.

Insbesondere aber bewegen sich seine Gesamtbezüge in einer branchenüblichen, dem betrieblichen Jahresumsatz von rund einer Million Euro entsprechenden Größenordnung. Außerdem vermeidet Radermacher unterjährige Änderungen seiner vertraglichen Regelungen. Denn häuge Detail-Anpassungen bergen Fehlerrisiken und wecken die besondere Aufmerksamkeit der Steuerprüfer. Daher beraten jeweils im Herbst des Jahres die Gesellschafter der Radermacher GmbH über Anpassungen seines Geschäftsführer-Vertrags, die dann zum ersten Januar in Kraft treten und für das gesamte Geschäftsjahr gelten.

Zum Steuersparen verführt

Mit dieser Strategie überstand Radermacher schadensfrei alle vier Steuerprüfungen in seiner rund 20-jährigen Laufbahn als GmbH-Geschäftsführer im Handwerk. Das ist aber der Ausnahmefall. Denn viele seiner Kollegen aus dem Handwerk tappen in die Steuerspar-Falle.

Der Hintergrund: Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht nur die Geschicke der Gesellschaft leiten, sondern zugleich auch Kapitalanteile an ihr besitzen, sind Angestellte der GmbH, ihre Geschäftsführerbezüge mithin als Betriebsausgaben abzugsfähig. Je höher das Gehalt, umso größer somit auch der Spareffekt bei der Körperschaft- und bei der Gewerbesteuer.

Das verführt manchen Unternehmer und seinen steuerlichen Berater, bei der Ansetzung der Chef-gehälter die Schraube zu überdrehen. Der Fiskus jedoch spielt dabei nicht mit. Die als unangemessen hoch angesehenen Teile des Gehaltes werden spätestens bei der nächsten Steuerprüfung als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft. Die GmbH muss dann eventuell hohe Steuernachzahlungen leisten (siehe Kasten Seite 66).

Bei der Beurteilung des individuellen Gehaltsniveaus stützt sich der Steuerprüfer auf Durchschnittswerte, üblicherweise auf die Gehaltsstudien des Verlags BBE media, die jährlich für rund 70 Branchen durchgeführt werden (siehe Tabelle „Gehälterübersicht“, Seite 65). Zum Beispiel ist eine reine Tantiemeregelung für GmbH-Chefs unzulässig. Auch darf die Tantieme nicht mehr als 50 Prozent des Gewinns ausmachen. Mit einem Verhältnis von Festgehalt zu Gewinntantieme von 75 zu 25 Prozent der Gesamtvergütung liegen Handwerksunternehmer im Rahmen.

Plus bei den Chefgehältern

Die aktuellen Daten des Jahres 2012 zeigen Erfreuliches für das Handwerk: Die Geschäftsführergehälter sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu flächendeckend und teilweise kräftig angestiegen. Mit den höheren Durchschnittswerten für 2012 vergrößert sich somit auch der Spielraum für die GmbH-Chefs, künftig über ein höheres Gehalt Steuern zu sparen. Zumal der Bundesfinanzhof solche Gehaltsstruktur-Untersuchungen als Maßstab für eine angemessene Chef-Vergütung ausdrücklich zugelassen hat (Az. IV A2 - S2742-62/02).

Die BBE-Studie zeigt: Insbesondere die GmbH-Chefs im Bereich Garten- und Landschaftsbau konnten sich über einen Zuwachs von 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr freuen. Sie liegen jetzt bei einem Durchschnittsgehalt von rund 99300 Euro. GmbH-Geschäftsführer in Dentallaboren sowie in Straßen- und Tiefbau-Unternehmen konnten sich über eine Aufstockung ihrer Festgehälter von 20 Prozent auf knapp 110300 Euro freuen. Auch in den anderen Handwerksbranchen stiegen die Chef-Bezüge - lediglich im Sektor Gesundheit sowie in Tischler- und Ladenbau-Betrieben mussten die Handwerksunternehmer Abstriche im Vergleich zum Vorjahr hinnehmen.

Vergleichswerte für den Fiskus

Die Tantieme-Ausschüttungen fielen ebenfalls in etlichen Handwerksbranchen üppiger aus und spiegeln damit die allgemein befriedigende Umsatz- und Ertragslage wider. Überdurchschnittlich profitieren konnten hiervon die GmbH-Chefs von Dachdeckerbetrieben. Lag die durchschnittliche Tantieme für das Gewerk 2011 noch bei knapp 10000 Euro, stieg sie 2012 auf knapp 17000 Euro. Höhere Tantiemen können sich jetzt auch Geschäftsführer von Elektroinstallations- sowie Straßen- und Tiefbau-Betrieben gönnen.

Im Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen hält das Handwerk aber die rote Laterne: Sowohl bei den Festgehältern wie bei der Tantieme liegen die durchschnittlichen Chef-Bezüge im Handwerk weit unter denen in der Industrie sowie deutlich unter denen im Großhandel und im Bereich Dienstleistungen. So verdienen GmbH-Geschäftsführer in der Industrie im Schnitt ein Festgehalt von 145579 Euro. Die Tantieme beträgt 50593 Euro. Im Großhandel beträgt das durchschnittliche Jahresgehalt eines GmbH-Chefs 126988 Euro, die Tantieme liegt bei 45233 Euro.

Zum Vergleich: Einzelhandel und Handwerk bilden die Schlusslichter. Gehälter und Tantieme liegen hier eng zusammen. Das durchschnittliche Jahresgehalt eines Unternehmers im Handwerk über alle Gewerke gerechnet liegt laut BBE-Studie bei 100328 Euro, die Tantieme beträgt im Handwerk im Schnitt 24922 Euro. An den neuen Durchschnittswerten der Studie, spezifiziert nach Umsatz-Größenklassen und nach Ertragskraft, orientieren sich die Steuerprüfer bei der Beurteilung der Geschäftsführergehälter. Unter die Lupe nehmen sie dabei nicht nur das Festgehalt, sondern die Gesamtvergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers.

Dazu zählen Tantiemen, Versorgungszusagen und andere Nebenleistungen, etwa die private Kfz-Nutzung oder sonstige Sachbezüge. „Hier verstecken sich die Stolperfallen für den Chef - nicht nur hinsichtlich der absoluten Höhe der Leistungen, sondern auch bezüglich ihrer vertraglichen Gestaltung“, sagt Gregor Sprißler, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in der Recklinghauser Kanzlei Korte & Partner (siehe Kasten links „Vertragsgestaltung“).

Permanente Anpassungen vermeiden

Die Grundregel lautet: Der Geschäftsführervertrag mit der GmbH muss in jeder Beziehung das Gehalt und seine Bestandteile detailliert und wahrheitsgemäß regeln und widerspiegeln. „Wer sich beispielsweise eine Sonderzahlung genehmigt, die nicht im Vertrag steht, hat schon verloren“, so Sprißler.

Prinzipiell nicht erlaubt sind besondere Zuschläge zum Arbeitslohn, etwa wegen Überstunden- oder Sonntagsarbeiten. Sie führen ausnahmslos zur verdeckten Gewinnausschüttung. Vorsicht ist ebenfalls geboten beim Verhältnis zwischen Festgehalt und Tantieme: Im Normalfall darf die Tantieme nicht mehr als 25 Prozent der Gesamtvergütung des Geschäftsführers ausmachen.

Steuerberater Gregor Sprißler empfiehlt, diese Punkte in der Praxis strikt zu beachten, um vor bösen Überraschungen in Außenprüfungen gefeit zu sein. Sein genereller Rat an Handwerksunternehmer lautet: „Änderungen in den Geschäftsführerverträgen jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres wirksam werden lassen. Unterjährige Änderungen sollten Handwerksunternehmer möglichst vermeiden“. ◇

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de

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Eine ausführliche Checkliste zu Gehältern und Tantiemen finden Sie online unter handwerk-magazin.de/01_2013

Checkliste Gehalt/Tantieme

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