Oftmals erhalten zuvorkommende Handwerker Trinkgeld. Dies ist aber keineswegs steuerfrei. Zumindest nicht für Unternehmer. Wer die Regeln des Finanzamtes kennt, kann unangenehme Nachfragen bei der Betriebsprüfung und hohe Nachzahlungen vermeiden.
-
Kassenbuch richtig führen(PDF, 88,32 KB)
Bei Betriebsprüfungen kontrollieren die Prüfer laut Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) gründlicher denn je, ob Handwerker die steuerlichen Spielregeln in Sachen Trinkgeld einhalten. Prüfer verfügten, so der BVBC, über eine wachsende Zahl von Kontrollinstrumenten. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert hohe Steuernachzahlungen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Unter diesen Bedingungen müssen Unternehmer und Arbeitnehmer ihr Trinkgeld versteuern
Der BVBC weist darauf hin: Maßgeblich für die Besteuerung ist der Empfänger des Trinkgeldes:
-Für Arbeitnehmer ist Trinkgeld lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es freiwillig und ohne Rechtsanspruch fließt. Hat der Arbeitnehmer auf Zuschläge allerdings einen vertraglichen Anspruch, werden sie steuer- und sozialversicherungspflichtig. Zudem darf die Zahlung grundsätzlich nicht durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erfolgen.
-Wenn Unternehmer selbst Trinkgeld empfangen, müssen sie Trinkgelder in der Buchhaltung erfassen. Die Zahlungen erhöhen die Betriebseinnahmen und damit die Einkommensteuer. Obendrein sind Trinkgelder umsatzsteuerpflichtig. Unternehmer müssen aus dem Bruttobetrag die Umsatzsteuer ermitteln und an das Finanzamt abführen.
Bei illegaler Nichtversteuerung droht böses Erwachen mit hohen Steuernachzahlungen
Viele Unternehmer sind sich der Problematik laut BVBC nicht bewusst. „Das böse Erwachen kommt für viele Unternehmer im Rahmen der Betriebsprüfung", warnt Ettig vom BVBC. Zu Kontrollzwecken summieren Prüfer gerne ...
... die Kosten der privaten Lebensführung und stellen sie den Privatentnahmen des Unternehmers gegenüber. Übersteigen die Privatausgaben über einen längeren Zeitraum die finanziellen Möglichkeiten, drohen gravierende Konsequenzen. Werden Trinkgelder fälschlicherweise über Jahre nicht versteuert, fallen laut BVBC erhebliche Steuernachzahlungen an.
Tipp: Der BVBC empfiehlt daher Unternehmern, ihre Trinkgelder immer separat zu vermerken und von vornherein der Besteuerung unterwerfen.
Hohe Steuerzahlungen vermeiden: Mit unseren Checklisten „Kassenbuch richtig führen“ und „Betriebsprüfung"
Der Betriebsprüfer des Finanzamts achtet genau darauf, ob Kassenbücher im Betrieb ordnungsgemäß geführt sind. Fehler können zu hohen Steuernachzahlungen führen. Unsere Checkliste „Kassenbuch richtig führen“ hilft, dies zu vermeiden.
Der Betriebsprüfer vom Finanzamt kommt. Wer seine Buchführung im Griff hat und sich gut vorbereitet, braucht ihn nicht zu fürchten. Diese Checkliste gibt Tipps, die beachtet werden sollten, um eine Prüfung gut hinter sich zu bringen.
