Konditorenkleidung Weiß ist nicht Pflicht

Annett Müller-Eckart hat die klagende Konditorei unterstützt. - © Müller-Eckart

Weiß ist nicht Pflicht

Helle Arbeitskleidung gehört nicht zur hygienischen Pflichtausstattung in einer Konditorei, so das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 14 K 342.11).

Betroffen war ein Betrieb, der die Mitarbeiter mit schwarzen Blusen und Oberhemden sowie bordeauxroten Schürzen ausgestattet hat. Die Gewerbeaufsicht verlangte eine weiße oder helle Arbeitskleidung. „Dass in unserer Branche häufig verwendete Materialien wie Mehl, Teig und Cremes auf dunkler Kleidung schneller zu sehen sind, interessierte die Behörde nicht“, kritisiert Annett Müller-Eckart, Geschäftsführerin der Konditoren-Innung Berlin, die den Betrieb mit dem Sachverständigen Hans-Georg Basikow erfolgreich unterstützt hat. hbk