Firmen mit bis zu 235.000 Euro Betriebsvermögen oder bis zu 100.000 Euro Gewinn, wenn sie nicht bilanzieren, können geplante Käufe beweglicher Wirtschaftsgüter, wie etwa Autos oder Maschinen, mit 40 Prozent des Preises von der Einkommensteuer absetzen.
Zwar verlangt das Gesetz für diesen Investitionsabzugsbetrag den Nachweis einer Investitionsabsicht innerhalb von drei Jahren. Hierfür genügen jedoch Angebote von Händlern.
Eine konkrete Bestellung, so das Finanzgericht München, verlangt Paragraf 7g nicht (Az. 2 K 655/10). Die betroffenen Existenzgründer des Urteilsfalls durften über 23.000 Euro für eine geplante Photovoltaikanlage absetzen. In letzter Instanz entscheidet der Bundesfinanzhof, ob das Urteil richtig ist (Az. X R 20/11).
Im Internet finden Sie weitere anhängige Verfahren, die für Handwerksbetriebe relevant sind und bei denen das Finanzamt die Steuer nach einem Hinweis offen halten muss - unter handwerk-magazin.de/bfh .
Tipp: Abonnenten von handwerk magazin, die den kostenlosen monatlichen Newsletter "handwerk magazin Steuertipp" beziehen, sind laufend über geldwerte Steuerurteile informiert. Bestellen Sie Ihr Exemplar gleich auf dieser Homepage.
