Mit einem rechnerischen Abzug beim Einkommen von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern wird die Gewerbesteuerlast in den meisten Betrieben ausgeglichen, wie dieses Beispiel zeigt.
- MusterrechnungGewerbesteuer senkt Einkommensteuer
Im Praxisfall geht es um einen Handwerksunternehmer, der mit seinem gut laufenden Betrieb 200000 Euro Gewinn erzielt hat. Seine Ehefrau arbeitet als Angestellte in der Firma mit und verdient 50000
Euro im Jahr. Das Unternehmerpaar hat zwei Kinder und ist Mitglied in der Kirche. Die Gewerbesteuer von 24568 Euro kann das Unternehmerpaar mit 23340 Euro rechnerisch fast vollständig vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Die Einkommensteuer fällt dadurch deutlich geringer aus.