- Fördermittel Beratung beantragen

Umweltschutz lohnt sich für Handwerksbetriebe. Wie Sie eine Energieberatung richtig beantragen und was Sie dazu beachten müssen.

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Beratung beantragen

In fünf Schritten können Handwerksbetriebe problemlos eine Energieberatung und die notwendigen Zuschüsse über die KfW beantragen.

1. Schritt: Antrag online erfassen.
Für Ihren Zuschuss aus dem Programm Energieeffizienzberatung geben Sie Ihre Daten in die dafür vorgesehene Antragsplattform im Internet ein (unter www.kfw.de, Stichwort: Energieeffizienzberatung, Antrag und Dokumente). Ihre Daten werden dabei automatisch in ein PDF-Antragsformular inklusive „De-minimis”-Erklärung und Anlage „Erklärung zu weiteren Standorten” übertragen. Diese Unterlagen können Sie dann anschließend ausdrucken.

2. Schritt: Antrag beim Regionalpartner stellen
Sie drucken den Antrag mit Anlagen aus und reichen ihn rechtsverbindlich unterschrieben beim zuständigen Regionalpartner der KfW ein. Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind, und sendet Ihren Antrag zusammen mit seinem Votum an die KfW. Sie entscheidet auf Basis dieses Votums und informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

3. Schritt: Berater für die Beratung wählen
Jetzt wählen Sie sich den persönlichen Berater aus, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Alle Berater, die für die Energieeffizienzberatung zugelassen sind, finden Sie in der KfW-Beraterbörse.

4. Schritt: Beratungsvertrag abschließen
Jetzt schließen Sie mit Ihrem Energieberater einen schriftlichen Vertrag ab. Darin sind die Inhalte der Beratung, die Höhe des Tageshonorars, Dauer und Zeitraum der Beratung genau geregelt. Den Vertrag senden Sie dann an den Regionalpartner. Die KfW prüft den Beratervertrag und teilt Ihnen dann das Ergebnis mit.

5. Schritt: Nach der Energieeffizienzberatung
Nach dem Abschluss Ihrer Energieeffizienzberatung reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie bei Ihrem Regionalpartner ein: die Gesamtrechnung für die Beratungsleistung, Abschlussbericht, von Ihrem Energieberater erstellt, und den Kontoauszug als Nachweis für die Bezahlung des Beraterhonorars oder des geleisteten
Eigenanteils bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an Ihren Energieberater. Die KfW zahlt den Beratungszuschuss an Sie oder direkt an Ihren Energieberater, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt.