Rechnungsnummer: Keine lückenlose Abfolge nötig

Zu den Pflichtangaben in der Rechnung gehört die Rechnungsnummer. Nach dem neuen Umsatzsteuer-Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums ist hierfür jedoch keine lückenlose Abfolge aller Rechnungsnummern erforderlich.

Zudem kann ein Handwerksbetrieb etwa für verschiedene Filialen oder Kunden eigene Nummern mit Buchstabenzusatz ausgeben. Wichtig ist nur, dass eine bestimmte Rechnungsnummer nicht mehrfach verwendet wird.


Beanstanden Kunden eine Rechnung, die korrigiert werden muss, darf der Betrieb nach dem Erlass die bisherige Nummer jedoch erneut verwenden. Hierbei nimmt er Bezug auf die frühere Rechnung, in der etwa der Lieferzeitpunkt gefehlt hat, und stellt die Rechnung fehlerfrei erneut aus.

PC-Fax nicht zulässig

Behauptet ein Kunde, keine Rechnung erhalten zu haben, um die Zahlung hinauszuschieben, ist ein konventionelles Fax mit der Rechnung zulässig, nicht jedoch ein Fax an den PC des Empfängers oder eine Mail ohne elektronische Signatur.

Tipp: Überprüfen Sie mit der Checkliste zum Downloaden, ob sie alle Pflichtangaben auf Ihrer Rechnung berücksichtigt haben.