Elster: Einnahmen-Überschuss-Rechnung online möglich

Selbständige, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, konnten ihre Steuererklärung bisher nicht elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Denn die Elster-Software erlaubte es nicht, die Anlage EÜR auszufüllen. Jetzt funktioniert das.

Elster: Einnahmen-Überschuss-Rechnung online möglich

Wie die Oberfinanzdirektion Koblenz bestätigte, enthält die aktuelle Version 11.4 der Elster-Software nun erstmals auch die Anlage EÜR. Diese Anlage ist von Selbständigen auszufüllen, die ihren Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln und deren Betriebseinnahmen 2009 mehr als 17500 Euro betrugen. Wer seine Steuererklärung 2009 samt Anlage EÜR bis 31.5.2010 per Mausklick auf elektronischem Weg ans Finanzamt schickt, kann übrigens in den Genuss eines Gewinnspiels kommen. So werden etwa in Bayern unter denjenigen, die bis Ende Mai ihre Elster-Erklärung 2009 einreichen, ein Mini-Cooper-Cabrio und 99 andere Sachpreise verlost.

Tipp: Liegen die Betriebseinnahmen unter 17500 Euro, kann die Steuererklärung ebenfalls per Elster übermittelt werden. In diesem Fall ist jedoch zusätzlich eine formlose Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auf dem Postweg ans Finanzamt zu schicken.