Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt auch für selbst verschuldete Arbeits- und Wegeunfälle.
UnfallversicherungGeld auch bei Eigenverschulden
Arbeits- und Wegeunfälle werden auf Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt, für die allein die Arbeitgeber die Beiträge aufbringen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Arbeitnehmer seine Verletzungen durch eigene Schuld verursacht hat (es sei denn, dies wäre vorsätzlich geschehen). Als quasi Gegenleistung ist die Zahlung von Schmerzensgeld aus den Kassen der Berufsgenossenschaften nicht vorgesehen. (Dies aber auch deshalb nicht, weil der Gesetzgeber vermeiden wollte, dass es Streit zwischen Arbeitgebern und ihren Mitarbeitern über solche Zahlungen geben sollte, ebenso wie Auseinandersetzungen zwischen Kollegen, wenn es darum geht, dass ein Kollege für die Verletzung eines anderen verantwortlich ist.)
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 10 Sa 412/08) (gb )
