Mit der Pleite ist meistens auch das Konto weg. Die Banken sperren in aller Regel gepfändete Konten automatisch. Es folgt die Kündigung des Girokontos, weil es aus Sicht der Banken nicht mehr rentabel ist.
PfändungsschutzP-Konto für Selbständige
Ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht nun ein Pfändungsschutzkonto vor allem für Selbständige vor. Das "P-Konto“ gewährt seinen Inhabern einen Freibetrag von 985,15 Euro, der nicht gepfändet werden kann. Damit soll das Existenzminimum vor Zugriffen eines Gläubigers geschützt werden.
Banken und Sparkassen müssten dann in Zukunft das Girokonto eines Schuldners in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Schuldner könnten dann weiterhin etwa Miete, Telefonkosten und andere Rechnungen begleichen.
