Arbeitnehmer können nicht noch vier Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb ein Arbeitszeugnis verlangen, dass sie "zur vollsten Zufriedenheit" des Chefs gearbeitet hätten. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied: "Ein Zeugnis muss zeitnah und unverzüglich angefordert werden."hm-Hinweis: Die Mainzer Richter halten dafür eine Frist von fünf bis zehn Monaten für angemessen.
Arbeitszeugnis