Umsatzsteuernachschau Ruhe bewahren

Was die Umsatzsteuerprüfer dürfen und welche Taktik am geschicktesten ist.

Umsatzsteuernachschau

Ruhe bewahren

Beamten hereinlassen

Termin. Die Nachschau wird nicht angekündigt.

Zeitpunkt. Während der üblichen Geschäftszeiten und morgens, wenn bereits jemand arbeitet, sowie abends, wenn noch jemand da ist.

Zutritt. Der Prüfer darf nur Räume betreten, die gewerblich oder beruflich selbständig genutzt werden. Eine private Mitbenutzung ist unerheblich.

Steuerberater. Sofort Steuerberater anrufen und den Beamten bitten, mit dem Beginn der Nachschau so lange zu warten, bis dieser da ist.

Ausweis. Der Beamte muss seinen Dienstausweis vorzeigen, wenn er der Öffentlichkeit nicht zugängliche Geschäftsräume betreten will; dazu auffordert, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen; wenn er den Unternehmer auffordert, Auskunft zu erteilen.

Mitarbeiten

Sonderprüfung. Keine Abwehrhaltung gegen die Nachschau, denn der Beamte kann bei mangelnder Kooperation jederzeit in eine umfassende Sonderprüfung übergehen. Dem Beamten auf Nachfrage erklären, weshalb Unterlagen unvollständig sind und Umsatzsteuer nicht korrekt abgeführt wurde.

Unterlagen. Geforderte Belege zeigen, auf Wunsch kopiert mitgeben. Gespeicherte Daten der Buchführung darf der Beamte bei der Nachschau nicht verlangen.

Zwang. Der Prüfer darf Unterlagen, etwa Ordner im Regal, auch gegen den Willen des Unternehmers herausnehmen und prüfen. Nach weiteren Unterlagen durchsuchen darf er die Räume nicht.