Alle wichtigen Informationen rund um die Grundlagen, das Verfahren, Rechtsschutz und Beratungsangebote zum Thema öffentliche Vergabe.
RechtsrahmenDas müssen Sie über die Vergabe öffentlicher Aufträge wissen
Grundlagen
Die Auftragsvergabe wird von der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sowie der Vergabeverordnung (VgV) geregelt. Zudem gelten das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie das Vergaberechtsänderungsgesetz (VgRÄG). Zu beachten sind zudem weitere Vorschriften von Bund, Ländern, Kommunen und der EU.
Verfahren
Es gibt drei Arten der Auftragsvergabe im Wettbewerb: freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibung sowie das offene Verfahren. Die Grenzen sind in den Bundesländern unterschiedlich. In Baden-Württemberg ist für Aufträge bis 10000 Euro (VOL) und 20000 Euro (VOB) die freihändige Vergabe möglich, bis 40000 Euro (VOL/VOB) die beschränkte Ausschreibung.
In Hoch- und Tiefbau sowie Verkehrswegebau können Kommunen Aufträge bis 75000 Euro freihändig vergeben, die beschränkte Ausschreibung ist unter bestimmten Bedingungen bis zu 100000 Euro erlaubt. In Bayern gelten höhere, in Berlin niedrigere Grenzen.
Rechtsschutz
Über das Nachprüfungsverfahren können Bieter prüfen lassen, ob die Bestimmungen eingehalten wurden. 40 Prozent der jährlich etwa 350 Nachprüfungen enden mit dem Erfolg des Bieters. Da hohe Schwellenwerte greifen, gibt es Rechtsschutz aber nur bei EU-weit ausgeschriebenen öffentlichen Aufträgen.
Derzeit gelten folgende Werte: 5,278 Millionen Euro bei Bauaufträgen, 137000 Euro bei Dienstleistungen und Lieferungen für bestimmte Bundesbehörden, 411000 Euro bei Trinkwasser-, Energieversorgungs- und Verkehrsleistungen, 211000 Euro bei anderen Auftraggebern.
Service: Die Auftragsberatungsstellen der Handwerkskammern bieten Information und Beratung zur öffentlichen Vergabe. Sie sind offizielle Ansprechpartner für alle Beschaffungsstellen von Bund, Ländern und Kommunen. Wichtige Links und Informationen finden Sie im Internet unter der Adresse ww.abst.de