Zugang www.unternehmensregister.de

Seit 2007 ist die Recherche im Handelsregister auf der Website www.unternehmensregister.de für ein paar Euro vom betrieblichen PC aus möglich.

Zugang

www.unternehmensregister.de

Interna. Außer den Zahlenwerken können auf www.unternehmensregister.de auch alle anderen Daten abgerufen werden, die beim Handelsregister angegeben werden müssen. Das betrifft neben den publizitätspflichtigen GmbHs, AGs und GmbH & Co. KGs auch OHGs, KGs sowie eingetragene Kaufleute.

Portal. Das Unternehmensregister hält die Daten nicht selbst vor, diese können aber mit Suchfunktionen über das Portal bei den einzelnen Registern abgerufen werden.

Zugang. Keine Registrierung, ohne besondere technische Einrichtungen oder elektronische Signatur – grundsätzlich kann jeder auf die zentrale Homepage zugreifen. Erst für den weiteren Weg zu den einzelnen Handelsregistern ist eine für alle einheitliche Anmeldung erforderlich.

Abrechnung. Bezahlt werden die Gebühren für die Einsicht entweder gegen Rechnung oder direkt online. Nach den bisherigen Plänen sollen pro Abruf vier Euro fällig werden, weitere vier Euro für jede zusätzliche Datei wie etwa Gesellschafterlisten.

Dateneingabe. Alle Eintragungen für das Handelsregister laufen wie bisher über den Notar. Der gibt sie aber elektronisch ein. Die publizitätspflichtigen Zahlenwerke werden künftig beim elektronischen Bundesanzeiger abgeliefert.

Verzögerung. Das Portal soll am 1. Januar 2007 stehen. Übergangsregelungen können aber zur Verzögerung bei einzelnen Abruffunktionen führen.