Rentensteuer | Den späteren Zugriff des Staates auf die Rente sollten Unternehmer und Mitarbeiter einkalkulieren. Die Rentenanstalten melden erstmals die Bezüge an die Finanzämter.

Was netto übrig bleibt
Steuerfreie Altersbezüge das ist ein wichtiger Baustein der Strategie der Handwerkerfamilie Dörschler in Remscheid. Sie ist sehr froh, rechtzeitig fürs Alter vorgesorgt zu haben: Gesetzliche Rente, eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge und mehrere Häuser in Remscheid gehören zum Mix dazu, auf den Hannelore Dörschler und ihr Ehemann Jürgen Dörschler zurückgreifen können.
In der Dörschler GmbH tragen 28 Mitarbeiter zum Jahresumsatz von 2,2 Millionen Euro bei. Heizung, Sanitär und Industriemontage sind die wichtigsten Auftragsbereiche. Die Wirtschaftskrise ist voll angekommen. „Um mindestens 50 Prozent sind unsere Auftragsbestände bei den Industriekunden eingebrochen“, so Seniorchefin Hannelore Dörschler.
Die Altersvorsorge überlässt Jürgen Dörschler, Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister sowie Gas- und Wasserinstallateurmeister komplett seiner Frau. „Bei ihr ist das alles in guten Händen“, schmunzelt Dörschler senior. Besonders freut das Unternehmerpaar, dass die Direktversicherung und die Erlöse aus dem möglichen Verkauf der Immobilien steuerfrei bleiben.
Das gilt für die meisten Renten und anderen Bezüge im Alter nicht mehr. Wie Familie Dörschler in nunmehr dritter Generation sorgen zwar die meisten Handwerksfamilien in Deutschland vor (siehe auch Spezial Seite 48 ff.). Ein zunehmend wichtiger Faktor dabei sind aber Steuervorteile in der Beitragszeit und Steuernachteile in der Bezugszeit.
Nachgelagerte Besteuerung heißt dieses Prinzip, das Anfang 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt worden ist. Beginnend mit 50 Prozent im Jahr 2005 bis 100 Prozent ab 2040 werden die meisten Bezüge vom Finanzamt als Einkünfte erfasst (Übersicht Seite 66).
Ob sie von den Rentnern tatsächlich versteuert werden, wird jetzt erstmals richtig geprüft. Ab 2009 melden die Träger der Rentenversicherungen die Bezüge an eine Zentralstelle, die wiederum die Finanzämter informiert (siehe „Was wie besteuert wird“, Seite 66).
„Von vielen Rentnern jedoch wird das Thema schlicht verdrängt“, weiß And-reas Müller, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer und Rechtsbeistand in München. „Sie gehen oft noch vom alten Stand aus, als die Rente wegen ihres geringen Ertragsanteils steuerfrei war.“ Seine betroffenen Mandanten hat er darauf hingewiesen, bei einem bereits die Bezüge nachversteuert.
Dem jeweiligen Rentner werden die Bezüge über seine Steueridentifikationsnummer zugeordnet. Bis schließlich der Abgleich beim örtlichen Finanzamt erfolgt, ob der Betroffene eine Steuererklärung abgegeben hat.
„Rentnerfalle Steueridentifikationsnummer“ bezeichnet deshalb auch der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein (BSZ) in Dieburg die verschärfte Ausgangslage. „Im Klartext bedeutet dies, dass nun jedes Finanzamt feststellen kann, welche Rentner keine Steuern bezahlt haben und wo rückwirkend Steuern erhoben werden können“, so der BSZ. Da es sich in diesen Fällen um Steuerhinterziehung handelt, muss das Finanzamt erst nach zehn Jahren auf die Nachforderung verzichten.
Doch so schnell wird noch nicht scharf gegen die älteren Steuersünder vorgegangen. „Zunächst werden Ende des Jahres alle Rentner in der Bundesrepublik informiert, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht“, teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. in München mit. Gleichzeitig fragt dann das Finanzamt nach weiteren Einnahmen wie Mieteinkünften oder Zinsen. Denn diese erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Selbst bei niedriger Rente kann dadurch der Grundfreibetrag von derzeit 7834 Euro (Ledige) oder 15667 Euro (Verheiratete) überschritten werden.
„Eine besonders böse Überraschung könnte es für jene geben, die davon ausgingen, nicht mehr steuerpflichtig zu sein, deren Einkünfte aber oberhalb des Grundfreibetrags liegen“, warnt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Dazu zählen etwa auch Ehepaare, bei denen ein Partner noch arbeitet oder als selbständiger Unternehmer tätig ist.
Erst einmal das Finanzamt aktiv werden zu lassen und abzuwarten, ob es wirklich zur Nachforderung kommt, ist mehrfach riskant. Denn außer der Nachzahlung, die aufgrund des Datenabgleichs sicher ist, wenn der Grundfreibetrag überschritten worden ist, drohen Zinsen, Bußgeld und im Extremfall auch ein Strafverfahren.
Hinzu kommt, dass vom Finanzamt der Nachforderungsbescheid auf Grundlage einer Schätzung erfolgt, wenn der Rentner beharrlich keine Angaben macht: Diese berücksichtigt dann nur den Rentenbezug, weitere Einkünfte, soweit diese der Behörde bekannt sind, und den Grundfreibetrag. Alle gesammelten Belege etwa für Heilbehandlungen, Medikamente und sonstige „außergewöhnliche Belastung“, wie das in der Steuererklärung heißt, fallen hierbei unter den Tisch. Der Rentner kann dann nur noch versuchen, sie per Einspruch gegen den Steuerbescheid nachträglich geltend zu machen und seine Belege einreichen.
Hannelore und Jürgen Dörschler bleiben trotz des nun stetigen Datentransfers von den Rentenversicherungsträgern zum Finanzamt gelassen. „Mein Mann hat sich weitgehend aus dem Geschäft zurückgezogen und hat nur die gesetzliche Rente zu versteuern“, so Hannelore Dörschler. „Zusammen mit meinen eigenen Einkünften in der Firma und dem Splittingtarif sind die Steuern daraus bei unserem Vorsorgemix durchaus erträglich.“ -
Bei ihrem Sohn Lars Dörschler, der beide Meisterdoppeltitel wie sein Vater hat und Betriebswirt des Handwerks ist, wird das anders aussehen. Er ist als Geschäftsführer in die Dörschler GmbH eingestiegen. Für seine Frau, Sohn Moritz und Tochter Lili hat er zur Altersvorsorge ein Haus gekauft, durch eine Risikolebensversicherung vorgesorgt. „Mit der gesetzlichen Rente habe ich nichts mehr am Hut“, sagt Lars Dörschler. „Da zahlt man ewig ein, bekommt wenig heraus und muss später versteuern“. Der 18-jährigen Rentenversicherungspflicht für Handwerksunternehmer immerhin ist er als GmbH-Geschäftsführer entkommen.
harald.klein@handwerk-magazin.de
