Die neuen Werte

Lohnbüro | Die Beitragsschraube dreht sich weiter – bei der Rente auf fast 20 Prozent. Viele Krankenkassen ziehen nach.

Die neuen Werte

E Unter 40 Prozent will die Bundesregierung die Sozialabgaben drücken. Das könnte sie 2007 gerade so schaffen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück jubelt schon mal: „Mit dem Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 Prozent erreichen wir den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung.“ Dass dies zum Teil mit der höheren Mehrwertsteuer gegenfinanziert wird und dass der Rentenbeitrag fast schon an der Schallmauer von 20 Prozent angekommen ist, lässt er dabei unerwähnt.

Die aktuellen Daten entnehmen Sie der nebenstehenden Tabelle. Hier sind die wichtigsten Tipps für Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung:

Krankenversicherung. Diejenigen, die 2006 mehr als 42750 Euro verdienten und privat krankenversichert sind, bleiben versicherungsfrei, wenn sie auch 2007 voraussichtlich mindestens 42750 Euro erreichen werden. Alle anderen Arbeitnehmer unterliegen der Krankenversicherungspflicht, sofern das Jahreseinkommen 2007 voraussichtlich unter 47700 Euro sein wird. Die Beiträge sind aber nur von einem Entgelt bis zur Bemessungsgrenze von monatlich 3562,50 Euro abzuführen.

Aufgrund der im Vergleich zu 2006 unveränderten Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt der maximale Beitragszuschuss des Arbeitgebers für privat krankenversicherte Mitarbeiter bei 236,91 Euro je Monat.

Sachbezugswerte. Anfang 2007 erhöhen sich die Beträge, die der Arbeitgeber für kostenlose Verpflegung und Unterkunft anzusetzen hat. Links unten die neuen Sätze (in Klammern die Werte 2006).

Soweit eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, ist grundsätzlich die ortsübliche Miete der Sachbezugswert. Lässt sich diese aber nur mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten oder gar nicht ermitteln, sind je Quadratmeter 3,45 Euro (Ost: 3,35 Euro) anzusetzen. Bei einer einfachen Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) können 2,80 Euro (2,72 Euro) pro Quadratmeter angerechnet werden.

Betriebliche Altersversorgung. Der Mindestbeitrag liegt 2007 unverändert bei 183,75 Euro, der Höchstbeitrag bei 2520 Euro. Zusätzlich können weitere 1800 Euro steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig umgewandelt werden.

DDR-Lohnunterlagen. Die Frist für die Verpflichtung zur Aufbewahrung der Lohnunterlagen von Beschäftigungen im Beitrittsgebiet bis Ende 1991 wurde um fünf Jahre bis Ende 2011 verlängert. Arbeitgeber, die Lohnunterlagen den damaligen Beschäftigten ausgehändigt haben, sind davon ausgenommen.

harald.klein@handwerk-magazin.de