Führerscheinkontrolle: Wichtig für Betriebe mit Fuhrpark

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„Im Ernstfall haftet der Chef“

Egal ob Geselle oder Meister – wer mit dem Fahrzeug der Firma unterwegs ist, braucht einen Führerschein. Diese Dokumente regelmäßig zu überprüfen, zählt zu den zentralen Aufgaben von Fuhrparkverantwortlichen. Im Interview erklärt Georg Thoma, Director Fleet und B2B Partnerships bei ATU Flottenlösungen, welche gesetzlichen Grundlagen hierzu vorliegen, wie die Führerscheinkontrolle abläuft und was Handwerksbetriebe sonst noch beachten sollten.

Georg Thoma

Herr Thoma, kleine Betriebe haben oft nur eine Handvoll Autos im Hof stehen und man kennt sich untereinander gut. Ist da eine „hochoffizielle“ Führerscheinkontrolle wirklich notwendig?

Ja, sobald auch nur ein Firmenfahrzeug im Einsatz ist, sollten die Führerscheine der Fahrer regelmäßig überprüft werden. Ich sage Ihnen auch warum: Die Führerscheinkontrolle ist keine Schikane und hat auch nichts mit mangelndem Vertrauen den Mitarbeitern gegenüber zu tun. Vielmehr sichert sie das Unternehmen und die Person, die sich um die Fuhrparkverwaltung kümmert, rechtlich ab. Denn wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung stellt, bleibt er in der Regel weiterhin der Fahrzeughalter und als solcher ist er für die Verkehrssicherheit seiner Flotte verantwortlich. Er muss sich vergewissern, dass derjenige, der am Steuer eines Firmen-Pkw sitzt, über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, sonst hat er ein großes rechtliches Problem. Für Fuhrparkbetreiber greift hier die Halterhaftung voll durch.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn ein Unternehmer zu nachlässig mit seiner Pflicht umgeht?

Eine eigentlich harmlose allgemeine Verkehrskontrolle kann schon den Stein ins Rollen bringen. Wird hierbei festgestellt, dass der Fahrer keinen Führerschein vorzeigen kann und zuvor im Betrieb gar keine oder nur vereinzelte Führerscheinkontrollen stattgefunden haben, drohen dem Arbeitgeber hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Denn im Ernstfall haftet der Chef. Laut Straßenverkehrsgesetz machen sich Unternehmer als Halter der Dienstfahrzeuge strafbar, wenn einer ihrer Mitarbeiter ohne Fahrerlaubnis mit dem Firmenfahrzeug unterwegs ist – egal, ob der Vorgesetzte diese Handlung explizit angeordnet hat, damit beispielsweise ein Kundenauftrag schnell erledigt werden kann, oder ob er sich einfach nur nicht richtig mit dem Thema beschäftigt hat. Die Verantwortung der Halterpflicht kann übrigens auch an angestellte Fuhrparkbetreuer delegiert werden, sodass diese ebenfalls haftbar sind.

Gibt es auch Probleme mit der Kfz-Versicherung?

Ja, neben strafrechtlichen Folgen birgt die Vernachlässigung der Führerscheinkontrollen auch die Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren. Verursacht der führerscheinlose Fahrer einen Unfall, kann sich die Kfz-Versicherung unter Umständen auf Leistungsfreiheit berufen. Der Fuhrparkverantwortliche steht dann erst einmal in der Pflicht, nachzuweisen, dass er vor Überlassung des Autos die Fahrerlaubnis überprüft hat. Kann er dies nicht belegen, wird die Haftpflichtversicherung trotzdem zunächst für den Schaden des anderen Verkehrsteilnehmers aufkommen. Anschließend kann sie aber vom Versicherungsnehmer – in diesem Fall also vom Arbeitgeber – eine Regresszahlung zurückfordern.

Wie oft müssen Handwerksbetriebe denn die Führerscheine von Mitarbeitern kontrollieren?

Um es vorweg zu sagen: Die regelmäßige Führerscheinkontrolle ist kein Muss. Aber aus den eben genannten Gründen empfehle ich sie dringend. Grundsätzlich steht es Betrieben auch frei, in welchen Abständen sie die Führerscheine unter die Lupe nehmen. Es hat sich aber als sinnvoll erwiesen, die Dokumente aller Fahrzeugnutzer mindestens zweimal pro Jahr zu prüfen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. In manchen Fällen ist ein Check auch zwischenzeitlich ratsam, wenn beispielsweise bei einem Fahrer der akute Verdacht auf Entzug der Fahrerlaubnis besteht.

Wie genau läuft eine Führerscheinkontrolle überhaupt ab?

Viele Betriebe setzen noch klassisch auf die manuelle Methode. Hierbei muss jeder, der am Steuer der Handwerksflotte Platz nimmt, seinen Führerschein beim Chef, Fuhrparkleiter oder einer anderen autorisierten Person vorzeigen. Wichtig ist dabei, dass es sich um das Originaldokument handelt. Eine Kopie reicht nicht aus. Per Sichtprüfung werden dann einzelne Punkte in einer Liste abgehakt, zum Beispiel: Ist der Führerschein echt? Ist er gültig? Entspricht die eingetragene Führerscheinklasse dem zugeteilten Dienstfahrzeug? Wer die Kontrolle durchführt, sollte sie auf jeden Fall sorgfältig dokumentieren. Dazu gehört auch, das exakte Datum zu erfassen und alles durch die Unterschrift des jeweiligen Fahrers bestätigen zu lassen. Und nicht vergessen: Die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden – unter Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen.

Die Digitalisierung schreitet im Handwerk voran. Deshalb entscheiden sich immer mehr Betriebe für digitale Führerscheinkontrollen. Wo liegen hier die Vorteile?

Auch wenn die eben skizzierten, persönlichen Kontrolltermine für kleine Fuhrparks durchaus im Arbeitsalltag umsetzbar sind, kostet das Führen entsprechender Papier- oder Excellisten dennoch viel Zeit. Mit zunehmender Flottengröße ist der Aufwand irgendwann einfach nicht mehr praktikabel. Digitale Prüfmethoden hingegen können die Führerscheinkontrolle für Fuhrparkverantwortliche und mobile Handwerker-Teams deutlich erleichtern. Die Mehrwerte liegen hier ganz klar im Bereich Effizienz, Automatisierung und Skalierung. So können Fahrer beispielsweise einfach unterwegs ihre Führerscheininformationen per Smartphone übermitteln. Für den Chef sind dann automatisch alle Daten im System hinterlegt. Dabei macht es zeitlich keinen Unterschied, ob eine einzige oder zehn Führerscheinkontrollen abgewickelt werden müssen. Alles geht gleich schnell – und ist zudem vollständig dokumentiert sowie DSGVO-konform archiviert.

Bietet auch ATU Flottenlösungen ein Produkt für die digitale Führerscheinkontrolle an?

Ja, denn wir möchten Betriebe dabei unterstützen, ihre Fuhrparkverwaltung so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund haben wir unsere Softwarelösung für die digitale Führerscheinkontrolle auf den Markt gebracht. Wer sich im Handwerk um die Verwaltung der Firmenfahrzeuge kümmert, kann sich online registrieren und unsere Lösung sofort nutzen. Einen Tipp dazu habe ich noch: Optional lässt sich die digitale UVV-Fahrerunterweisung einfach und schnell hinzubuchen. So können Unternehmer gleich zwei wichtige Fuhrparkaufgaben in einem Schritt digitalisieren.

Digitale Führerscheinkontrolle von ATU Flottenlösungen

Vorteile auf einen Blick:
  • Zugriff auf das benutzerfreundliche Dashboard per Web-Browser
  • Keine App-Installation und keine personalisierten Zugangsdaten für Fahrer erforderlich
  • Aufforderung zum Abgleich der Führerscheindokumente mit Link per Mail oder SMS an die Fahrer
  • bei Erstkontrolle ist Selbstregistrierung möglich (Fuhrparkleiter hinterlegen nur Fahrername und Kontaktart; Führerscheindaten werden automatisch durch das System ergänzt)
  • KI-Kontrolle der Daten und Sicherheitsmerkmale des Führerscheins
  • Kontrollintervalle flexibel planbar
  • Erinnerungsfunktion mit individuell einstellbarem Zeitpunkt und Zyklus
  • Einblick in durchgeführte und ausstehende Kontrollen
  • Sichere Dokumentation und DSGVO-konforme Archivierung
  • Digitale UVV-Unterweisung optional hinzubuchbar (ebenfalls mit Erinnerungsfunktion und Dokumentation)

Sie möchten mehr über das ATU Portfolio für Geschäftskunden erfahren? Wir beraten Sie gerne.
Web: www.atu-flottenloesungen.de
Hotline: +49 (0)961/6318 6666
E-Mail: flottenloesungen@de.atu.eu