Was ein guter Steuerberater für Sie macht

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Schlussabrechnung für Corona-Hilfen, Grundsteuererklärung, Betriebsprüfung oder Kurzarbeitergeld: Was Ecovis-Steuerberater leisten. Ihrer auch?

Hält Ihnen Ihr Steuerberater auch den Rücken frei?

© Ecovis

In der Corona-Krise kamen viele Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler unter Druck – und sind es teils bis heute. Sei es fehlendes Personal, Lieferengpässe, gestiegene Rohstoffkosten oder drohende Insolvenz – die Auswirkungen auf die Betriebe unterscheiden sich extrem. Neben diesen Sorgen müssen Chefinnen und Chefs auch alle ihre unternehmerischen Pflichten erfüllen: Gewerbesteuer zahlen, Gehaltsabrechnungen erstellen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, finden und halten oder sich über die eigene Nachfolge Gedanken machen.

Und der Gesetzgeber hält Sie weiter auf Trab. Denn er will von denen, die staatliche Corona-Hilfen erhielten, eine Schlussrechnung und von allen Grundbesitzern eine Grundsteuererklärung bis Ende Oktober. Er plant die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige und erhöht den Mindestlohn auf zwölf Euro.

Was die Ecovis-Steuerberater für Sie tun können
Da ist es gut, wenn der Steuerberater immer auf dem neuesten Stand ist und auf das Wissen seiner Kolleginnen und Kollegen national und international setzen kann. Tagesaktuelle Informationen aus dem Ecovis-Netzwerk zu Corona-Hilfen und Abschlussrechnung oder wie das mit der Grundsteuererklärung funktioniert, helfen den Beratern, Sie, die Unternehmen, umfassend und kompetent zu beraten. Und wenn Sie ins Ausland liefern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dorthin schicken, können Sie sich auf die Partnerkanzleien von Ecovis in mehr als 80 Ländern verlassen.

Viele Dienstleistungen aus einer Hand
Über die Tätigkeiten in der aktuellen Krisensituation sowie über Dienstleistungen wie Buchführung, Steuererklärung oder Jahresabschluss hinaus, sollte Ihnen ein Beratungsunternehmen in allen finanziellen, rechtlichen und unternehmerischen Belangen helfen:

  • Geht der Steuerberater aktiv auf Sie zu und versorgt Sie mit aktuellen Informationen, die für Sie in Zukunft relevant sind?
  • Kann er Ihnen sagen, mit welchen steuerfreien Arbeitgeberleistungen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren und belohnen können?
  • Bespricht er mit Ihnen, wie Sie die Steuerlast senken und wo Sie sparen können?
  • Kennt sich Ihr Berater mit Ihrer Branche aus? Weiß er über die Branchenkennzahlen Bescheid? Kann er Ihren Betrieb mit diesen Daten vergleichen und erklären, wo Sie stehen?
  • Erklärt er die Unternehmenszahlen und sagt, wo es zu Vormonaten oder
    -jahren Abweichungen gibt?
  • Spricht Ihr Berater mit Ihnen über sinnvolle Investitionen?
  • Zeigt er Ihnen, welche Fördermittel für Sie infrage kommen, beispielsweise wenn Sie digitalisieren?
  • Unterstützt er Sie dabei, wenn Sie Fördergelder beantragen wollen?
  • Bereitet Ihr Steuerberater Sie auf ein Bankgespräch vor oder begleitet Sie sogar?
  • Macht er Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihre Verträge mit Mitarbeitenden überprüfen sollten, damit sie auf dem aktuellen (arbeits-)rechtlichen Stand sind?
  • Passt er die Mindestlöhne bei Erhöhung an und bespricht mit Ihnen, wie viele Arbeitsstunden das für Ihre Minijobber bedeutet?
  • Hat Ihr Steuerberater eigene Prüfungsbüros in seiner Kanzlei und kann im Fall einer Betriebsprüfung den Prüfer dort und nicht bei Ihnen unterbringen und vor Ort alles besprechen?
  • Hat Ihr Steuerberater Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Unterlagen, Handlungs- und Verhaltensvorgaben versorgt, wenn der Prüfer zu einer unangekündigten Kassennachschau vor der Türe steht?

Alle Grundstücksbesitzer aufgepasst: jetzt die Grundsteuererklärung vorbereiten
Künftig berechnen die Finanzämter den Grundsteuerwert auf Grundlage neuer Regeln. Die neue Grundsteuer greift zwar erst 2025. Die Finanzämter brauchen aber schon jetzt zahlreiche Informationen von allen Grundstücksbesitzern. Sie müssen jetzt die verpflichtende Erklärung vorbereiten. Dabei ist es egal, ob ihr Grundstück bebaut ist oder nicht, ob es land- und forstwirtschaftlich genutzt wird, ob es vermietet ist oder mit eigener Wohnimmobilie genutzt wird. Um die notwendigen Daten vorzubereiten, haben die Grundstücksbesitzer nur vier Monate Zeit. Dann müssen sie diese elektronisch übermitteln – zwischen Juli und Oktober 2022.

Sie sind unsicher, welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten?
👇 Details zur neuen Grundsteuer erfahren Sie unter www.ecovis.com/grundsteuer.

Die Ecovis-Steuerberater sind bundesweit vertreten und kennen die genauen Anforderungen. Einen Ecovis-Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier:
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Fristen für die Schlussabrechnung verlängert
Sie haben Corona-Hilfen bekommen? Dann haben Sie mehr Zeit, um die Schlussabrechnung zu machen. Denn statt zum 30. Juni 2022 ist die Schlussabrechnung für sämtliche Überbrückungshilfen und die November- und Dezemberhilfe bis zum 31. Dezember 2022 einzureichen. Wichtig: Die Schlussabrechnung darf nur ein „prüfender Dritter“, also etwa ein Steuerberater, anfertigen. Ohne Schlussabrechnung müssen Sie die Überbrückungshilfe in voller Höhe zurückzuzahlen. Und hatten Sie einen geringeren Erlösrückgang als erwartet, müssen Sie zu viel gezahlte Zuschüsse zurückzahlen. Ist der Umsatzeinbruch höher ausgefallen, erhalten Sie einen Nachschlag. Dafür ist dann ein Antrag zu stellen.

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