Doppelte Haushaltsführung Zwei-Jahresfrist auf dem Prüfstand

Die Kosten (Miete, Mobiliar, Familienheimfahrten) einer berufsbedingten doppelten Haushaltsführung sind mit dem Finanzamt abrechenbar - seit 1996 nur noch für zwei Jahre. Diese Befristung steht jetzt beim Bundesfinanzhof (VI R 18/02) auf dem Prüfstand. hm-Tipp: Wer schon länger pendelt, sollte die Kosten weiter absetzen. Das Finanzamt wird das zwar nicht anerkennen. Doch kann sich der Einspruch mit Verweis auf das Urteil beim Bundesfinanzhof bei positivem Ausgang lohnen. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (2 K 478/00) zeigte sich bereits großzügig: Steuerzahler, die an wechselnden Orten längere Zeit arbeiten, dürfen die Kosten für die Unterbringung auch absetzen. Dann darf das Finanzamt aber die Zwei-Jahresfrist nicht anwenden. Im Klartext: Wer innerhalb von mehreren Jahren immer wieder an anderen Plätzen arbeitet, kann - soweit er nicht einmal zwei Jahre am Stück für einen Auftrag irgendwo tätig ist - unbegrenzt die Mehraufwendungen absetzen.

Doppelte Haushaltsführung

Zwei-Jahresfrist auf dem Prüfstand