Dienstwagen: Spritrechnungen des Arbeitnehmers absetzbar

Bisher wollte die Finanzverwaltung Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Benzinkosten des Dienstfahrzeuges nicht als Werbungskosten beim Arbeitnehmer zulassen. Dies könnte sich ändern.

© © Aleksei Demitsev - Fotolia.com

Aktuell hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Urteil (Az.: 12 K 1073/14 E) entschieden, dass die von einem Arbeitnehmer getragene Benzinkosten für den Dienstwagen trotz Bewertung der privaten Nutzung nach der Ein-Prozent-Methode insgesamt als Werbungskosten abziehbar sind. Derzeit wird diese Entscheidung vom Bundesfinanzhof überprüft.

Tipp für die Mitarbeiter

Als Chef sollten sie daher ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, wenn diese selber Benzinkosten für das überlassene Dienstfahrzeug tragen. Die Arbeitnehmer sollten versuchen, diese als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen, und sich auf das anhängige Musterverfahren beim Bundesfinanzhof in München berufen. Unter Angabe des Aktenzeichen des Musterverfahren (Az.: VI R 2/15) können Ihre Mitarbeiter dann von einem positivem Urteil aus München profitieren. Für Ihre Mitarbeiter kann dies bares Geld wert sein. Eine bessere Mitarbeitermotivation ist kaum denkbar.