Nutzung des Betriebs-PKW: Neuigkeiten zur Umsatzsteuer

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Wer den Betriebs-PKW auch privat nutzen möchte, muss dafür eine so genannte unentgeltliche Wertabgabe sowohl bei der Einkommens- als auch bei der Umsatzsteuer hinnehmen. Jetzt gibt es hier in Sachen Umsatzsteuer eine tolle Neuigkeit.

Handwerker müssen Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht mehr als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterwerfen. - © © Gina Sanders - Fotolia.com

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil (Az.: XI R 36/12) klargestellt, dass die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw durch den Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht für Zwecke erfolgt, die außerhalb des Unternehmens liegen.

Die Entscheidung, die in Sachen Umsatzsteuer erging und sich zunächst unspektakulär anhört, hat jedoch weitreichende Folgen. So muss der Handwerker die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht mehr als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterwerfen. Der Handwerksbetrieb kann so bares Geld sparen.

Handlungsempfehlung: Da zu erwarten ist, dass die aktuelle Entscheidung noch nicht bei allen Finanzämtern durchgedrungen ist, sollten Chefs für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte die unentgeltliche Wertabgabe nicht der Umsatzsteuer unterwerfen und das Finanzamt auf die oben genannte Entscheidung hinweisen.