Kundenpflege Zum Zahlen motivieren, nicht abschrecken

Kundenpflege

Zum Zahlen motivieren, nicht abschrecken

Der Einsatz eines Inkassounternehmens bedeutet nicht zwangsläufig Missstimmung oder gar das Ende einer vielleicht langjährigen Kundenbeziehung. Im Gegenteil: Oft wirkt es sich sogar positiv auf diese aus, wenn für das Inkasso ein neutraler Dritter eingeschaltet wird, der zwischen den beiden Vertragsparteien völlig sachlich und emotionslos vermitteln kann. Ein straffes Forderungsmanagement stößt daher meist nicht auf Ablehnung, sondern wird eher als Indiz für ein professionelles Geschäftsgebaren gewertet.

Bonitätsauskunft. Idealerweise sollte das beauftragte externe Inkassounternehmen auch als Wirtschaftsauskunftei tätig sein. In diesem Fall kann vor dem Beginn des Inkassoverfahrens die Bonität des Schuldners überprüft werden, um die Erfolgsaussichten des Inkassos bestimmen zu können.

Inkasso-Scoring. Bei Verfahren gegen Privatpersonen setzt Creditreform vor allem im Vorfeld des Einzugs kleiner Forderungen das sogenannte Inkasso-Scoring ein, um die Realisierungs-Wahrscheinlichkeit zu ermitteln. Damit soll verhindert werden, dass Zeit und Geld in Fälle investiert wird, bei denen von Anfang an feststeht, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen doch nicht nachkommen wird. Umgekehrt kennzeichnet die Scorecard solche Schuldner, bei denen eine besonders intensive Bearbeitung aussichtsreich, aber auch vonnöten ist. Für das Inkasso-Scoring wird die ständig wachsende Creditreform-Datenbank genutzt, die aktuell knapp 58 Millionen personenbezogene Informationen zu fast 21 Millionen Bundesbürgern umfasst. Die Informationen stammen zum Beispiel aus Kreditabwicklungen und Lieferungen, aber auch aus den Schuldnerlisten, Insolvenzregistern sowie eigenen Mahn- und Inkassoverfahren von Creditreform. Auch bei Verfahren gegen Unternehmen kann eine Wirtschaftsauskunft, die die Bonität des Schuldners im Vorfeld überprüft, zusätzliche Kosten bei aussichtslosen Fällen verhindern. Creditreform kann dabei auf 3,6 Millionen Datensätze zu deutschen Unternehmen zurückgreifen.

Ablauf. Wird ein Inkassoverfahren eingeleitet, kann es sich über das kaufmännische Mahnverfahren bis hin zum möglichen
Gerichtsverfahren und der anschließenden Zwangsvollstreckung erstrecken. Ist ein Schuldner zahlungsunfähig, kann im Überwachungsverfahren zusätzlich 30 Jahre lang kontrolliert werden, ob er wieder zu Geld gekommen ist. In diesem Fall wird erneut versucht, zu vollstrecken.

Kosten. Die Kosten für den Gläubiger sind dabei überschaubar. Die meisten Inkassounternehmen sind heute, anders als noch vor einigen Jahren, bereit, ihren Vergütungsanspruch an den Einziehungserfolg zu koppeln. Dies ist für die Gläubiger eine gute Nachricht, weil sich so die Interessen von Gläubiger und Inkassobetreiber decken.

Nur der Erfolg zählt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Tätigkeit des Inkassodienstleisters weitestgehend durch die beim Schuldner erfolgreich realisierten Inkassogebühren finanziert wird. So wird die Effizienz des Forderungsmanagements erhöht, ohne dass dies vom Handwerksunternehmer im Regelfall mit zusätzlichen Kosten erkauft werden müsste.