Türkei: Attraktiver Markt fürs Handwerk

Seit nahezu einem Jahrzehnt wächst die Wirtschaft in der Türkei überdurchschnittlich. Das Schwellenland ist demnach ein attraktiver Markt auch für deutsche Handwerksunternehmen. Deshalb informiert das Ländermerkblatt Arbeiten in der Türkei über die formalen Voraussetzungen bei einer vorübergehenden Selbstständigkeit.

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    Die Türkei ist ein attraktiver Markt auch für deutsche Handwerksunternehmen.
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    Die Türkei ist ein attraktiver Markt auch für deutsche Handwerksunternehmen.

Seit nahezu einem Jahrzehnt wächst die Wirtschaft in der Türkei überdurchschnittlich, 2010 sogar mit dem drittschnellsten Anstieg unter den G20-Staaten (um knapp neun Prozent). Das Schwellenland ist demnach ein attraktiver Markt auch für deutsche Handwerksunternehmen. Grund genug für das von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) geleitete Projekt Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen, ein Ländermerkblatt „Arbeiten in der Türkei“ herauszugeben. Darin werden auf 16 Seiten kurzgefasst die formalen Voraussetzungen bei einer vorübergehenden Selbstständigkeit dort (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Anerkennung von Qualifikationen und ähnliches) erläutert.

Rahmenbedingungen in der Türkei

Zusätzlich geht es um Zoll-, steuerrechtliche und Sozialversicherungsfragen sowie die rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen. Diese reichen vom Arbeits- und Vertragsrecht über die Zahlungsgepflogenheiten bis hin zu den Feiertagen und den interkulturellen Gepflogenheiten. Das Ländermerkblatt kann kostenfrei unter Tel.: 0211/ 30 108- 364 oder per E-Mail: witte-martinez@lgh.de bestellt werden.