Zeitwertkonten: Lohnsteuer bei Gutschrift vermeiden

Zeitwertkonten sind derzeit sehr modern. Dabei vereinbaren Chef und Mitarbeiter, dass Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt, sondern teilweise dem Zeitwertkonto gutgeschrieben wird. Wie sich das steuerlich auswirkt.

Finanzamtsauffassung

Nach Meinung der Finanzverwaltung ist bereits die Gutschrift auf dem Zeitwertkonto als steuerlicher Zufluss von Arbeitslohn der Lohnsteuer zu unterwerfen. Dies regelt das Bundesfinanzministerium ausdrücklich im Schreiben (Erlass)  vom 17.06.2009 (Az: IV C 5 - S 2332/07/0004). Im Ergebnis muss der Mitarbeiter dann etwas besteuern, was er noch nicht bekommen hat. Aus Sicht der Finanzverwaltung ist die Meinung verständlich. Schließlich werden die Lohnsteuern so viel schneller und viel früher vereinnahmt.

Rechtsprechung hält dagegen

In der Rechtsprechung regen sich jedoch Zweifel an dieser Vorgehensweise. So hat das Niedersächsische Finanzgericht (Az: 14 K 202/11) entschieden, dass im Zeitpunkt der Wertgutschrift auf einem Zeitwertkonto noch kein Zufluss von Arbeitslohn gegeben ist. Mangels Zufluss kann auch keine stattfinden.

Zu diesem Ergebnis kommen auch noch andere Finanzgerichte, wie beispielsweise das Hessische Finanzgericht in seiner Entscheidung (Az: 1 K 250/11). Die hessischen Richter gehen sogar davon aus, dass die Gutschrift auf dem Zeitwertkonto auch dann nicht zu versteuern ist, wenn das Zeitwertkonto in Geld geführt wird, es sich um einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer handelt und ein Insolvenzsicherungsmodell besteht.

Revision anhängig

Wahrscheinlich muss der Fiskus mit seiner Meinung zurückrudern. Dennoch prüft aktuell der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 19/12, ob bereits die Gutschrift auf dem Zeitwertkonto besteuert werden kann.
Tipp: In Betrieben mit Zeitwertkonto daher den Lohnsteuerprüfer auf das anhängige Verfahren hinweisen. Lässt er sich davon nicht beeindrucken, legen Sie  gegen die Lohnsteuerbescheide unter Verweis auf das anhängige Verfahren Einspruch ein.  Die Chancen stehen gut.