Wir sehen uns vor Gericht!

Firmenrechtsschutz-Versicherungen | Probleme mit den Mitarbeitern, Ă„rger mit Kunden, Meinungsverschiedenheiten mit der Berufsgenossenschaft. Handwerksbetriebe bewegen sich im Alltag oft auf dĂĽnnem Eis. Welche Rechtsschutzpolicen sich fĂĽr Sie lohnen.

Wir sehen uns vor Gericht!

Die lieben Nachbarn fühlten sich von der Kreissäge eines Schreiners gestört. Deshalb zogen sie vor den Kadi. Im Laufe der Auseinandersetzung summierten sich die Anwalts- und Verfahrenskosten für den Betrieb auf rund 12500 Euro. Solche Klagen gegen Handwerksunternehmer sind keine Seltenheit, und es geht auch nicht nur um Anwohner, sondern ebenso um Mitarbeiter: Ein anderer Firmenchef musste 4000 Euro in Anwalts- und Verfahrenskosten investieren, weil ein Angestellter Kündigungsschutzklage gegen ihn erhoben hatte.

Etwa zwölf Millionen Prozesse werden jedes Jahr in Deutschland geführt. Neben dem Minenfeld Arbeitsrecht gibt es eine ganze Reihe weiterer Konfliktfelder, unter anderem auch in den Bereichen Steuer- und Sozialrecht sowie insbesondere Vertragsrecht.

Umfassende Angebote...

Deshalb kommt das Dauer-Angebot der Rechtsschutzversicherer wie gerufen, bei rechtlichen Auseinandersetzungen finanziellen und auch darüber hinaus Beistand zu leisten, wenn die Kostenlawine rollt. Rechtsschutzversicherer als Rechtsdienstleister, so will die Branche gern gesehen werden. Ihre Angebote hat sie in jüngster Zeit dahingehend aufgepeppt: Rechtsrat am Telefon für Firmenkunden teils rund um die Uhr und auch für Sachgebiete, die nicht versichert sind. Fast jede Gesellschaft, die etwas auf sich hält, liefert im Rechtsschutzpaket inzwischen den direkten Draht zum Anwalt mit. Für besondere Notfälle gibt es außerdem bei Advocard den „Anwalt auf Rädern“, der gleich ins Haus kommt.

Auch Forderungsmanagement gehört neuerdings bei einigen Rechtsschutzversicherern zum teils kostenlosen Service. „Ein Entgegenkommen der Gesellschaften“, so Produktmanager Frank Leverköhne vom unabhängigen Maklerpool „Maxpool“, dem 4100 Versicherungsmakler angeschlossen sind: „Die Versicherer haben Rechtsstreitigkeiten ihrer Kunden mit Auftraggebern und -nehmern nach schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit vom Versicherungsschutz ausgeklammert.“

„Bis auf wenige Ausnahmen gelten Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen – also der klassische Firmenvertragsrechtsschutz – als nicht versicherbar“, bestätigt Torsten Schwan von der Ergo-Versicherungsgruppe. „Man hat das vor Jahren probiert und ist damit schlichtweg auf die Nase gefallen. Deshalb gibt es diesen Versicherungsschutz nur für wenige Berufsgruppen.“ Handwerker zählen nicht dazu. Mit dem zusätzlichen Angebot der Branche besteht für sie nun die Chance, unstrittige Forderungen mit Hilfe und auf Kosten des Versicherers professionell anzumahnen und einzutreiben, ohne dass Forderungen abgetreten werden – gegebenenfalls bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren.

...aber hohe Prämiensätze

Die Charmeoffensive der Versicherer – für den unabhängigen Versicherungsberater Werner Fütterer (www.versicherungsberatung-wfuetterer.de) erklärt sie sich schlicht und einfach aus dem Mangel an Kunden. Viele sind nämlich gar nicht mehr an einer Rechtsschutzpolice interessiert, seit die Prämien in jüngster Zeit aufgrund der schlechten Schadenstatistik angehoben wurden. Mit Assistance-Leistungen soll das nun ausgebügelt werden. „Dabei wären inhaltlich verbesserte Angebote angebracht“, meint der unabhängige Berater Fütterer aus Vienenburg. Er hält eine Rechtsschutzpolice im Vergleich zur einer Haftpflichtversicherung, „wo man ganz schnell mal bei existenzbedrohenden Kostengrößen ist“, allerdings nicht für vordringlich. Nach seiner Erfahrung lassen sich Ausgaben für einen Rechtsstreit von der Firma notfalls auch ohne Police schultern. Bei Streitwerten von einigen Tausend Euro sind das im Normalfall etwa zehn Prozent des Gegenstandswerts, gerechnet über zwei Instanzen, so die gängige Faustformel, die er nennt.

Experten einschalten

Wer sich für die Rechtsschutzpolice entscheidet, sollte sich vom Vermittler auf jeden Fall vorab eingehend beraten lassen – etwa was Wartezeit und Ausschlüsse betrifft. „Man muss sehr genau hinschauen und prüfen, inwieweit das für den eigenen Betrieb tatsächlich passt“, so Fütterer.

Carla Fritz

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de