Fuhrpark Winterreifen: "Alpine"-Symbol ist Pflicht auch bei Transportern

Zugehörige Themenseiten:
Fuhrpark und Winter

Wer neue Winterreifen kauft, muss darauf achten, dass sie das "Alpine"-Symbol, ein dreigezacktes Bergpiktogramm, tragen. Das Symbol ist Pflicht für alle Winterreifen, die seit 1. Januar 2018 verkauft werden. Die Vorschrift gilt auch für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Das neue Qualitätssiegel für Winterreifen ist ab Januar 2018 Pflicht. - © Foto: ADAC

Noch ist der Winter nicht vorbei. Wer jetzt noch Winterreifen kauft, eventuell auch schon für die nächste Saison, sollte nicht nur auf Qualität, sondern auch auf das sogenannte „Alpine“-Symbol achten, rät der ADAC. Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ist Pflicht für alle Winterreifen, die ab 1.Januar 2018 hergestellt werden. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus.

M+S-Winterrreifen noch übergangsweise erlaubt

Übergangsweise (bis 30.9.2024) erfüllen jedoch bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht, Autofahrer und Fuhrparkbesitzer müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen.

Dem neuen Symbol liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das „Alpine“-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen.

Winterreifenpflicht bleibt bestehen

Auch mit den neuen Winterreifen bleibt die Regelung zur bestehenden sogenannten situativen Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch müssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben. Sonst drohen Bußgeld (60 bzw. 80 Euro, je nach Behinderung des Straßenverkehrs), ein Punkt in Flensburg und empfindliche Auswirkungen auf Kasko und Haftpflicht, wenn ein Unfall passiert. Ab sofort wird auch der Halter zur Verantwortung gezogen, wenn er zulässt oder sogar anordnet, dass sein Fahrzeug bei Schnee oder Glatteis ohne Winterreifen unterwegs ist. Dafür ist nun eine Regelgeldbuße von 75 Euro vorgesehen. Das betrifft zum Beispiel Fuhrparkbesitzer.

Die situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Bedingungen gilt übrigens für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und damit für die allermeisten Transporter, die im Handwerk eingesetzt werden. Auch diese müssen seit Januar 2018 mit Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen) an allen Achspositionen ausgestattet sein . Übergangsregelungen gelten auch hier. Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen mit Reifen mit dem Alpine-Symbol an den Radpositionen der permanent angetriebenen Achsen ausgestattet sein. Eine Übergangsfrist bis zum 30.September 2024 besteht bei M+S-Reifen, die bis zum 31.Dezember 2017 hergestellt wurden. Ab spätestens 1. Juli 2020 gilt die Regelung für diese Fahrzeuge mit Alpine-Symbol auch für die vorderen Lenkachsen.

Strengere Vorschriften in Österreich

Im Nachbarland Österreich gibt es eine Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April. Bei Missachtung drohen Führerscheinentzug und hohe Bußgelder . Bei Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen zumindest an einer Antriebsachse M+S-Reifen mit mindestens sechs mm Profiltiefe (Diagonal) und mindestens fünf mm Profiltiefe (Radial) montiert sein.