Schneeräumen und Co. Sicherheit beim Winterdienst: Wenn Mitarbeiter mit der Schneefräse spielen

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Viele Betriebe setzen eigene Mitarbeiter ein, um Gehwege oder Zufahrten von Eis und Schnee zu befreien. Das ist ok, muss jedoch genauso arbeitssicher organisiert werden wie die eigentliche Arbeit im Betrieb. Besonders riskant ist dabei das Schneeräumen auf Flachdächern.

Schneefräsen sind kein Spielzeug
Auf größeren Betriebsflächen oder bei langen Grenzbereichen zu öffentlichen Gehwegen werden gern Schneefräsen eingesetzt. - © Andreas P - stock.adobe.com

Ob Schneeräumen oder andere Aufgaben, wenn Mitarbeiter in der kalten Jahreszeit im Freien arbeiten müssen, sind aus Sicht des betrieblichen Arbeitsschutzes stets vier Gefährdungsfaktoren zu beachten: Kälte, Schnee, Eisglätte und Dunkelheit.

Mitarbeiter vor Kälte schützen

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Temperaturuntergrenzen für Arbeiten im Freien. Doch selbstverständlich gilt auch hier die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Beschäftigten. Unterkühlung kann zu Erkältungen führen und davor sind die Mitarbeiter zu schützen, etwa durch

  • wintertaugliche Wetterschutzbekleidung inklusive Handschuhen, Mütze, Schal und Unterwäsche, die vor Kälte, Wind und Nässe schützt
  • für das Arbeiten in Eis und Schnee geeignetes Schuhwerk
  • kürzere Arbeitsphasen und häufigere Pausen
  • Gelegenheit zum Aufwärmen in beheizten Räumen und mit warmen Getränken
  • Möglichleiten zum Trocknen nasser Kleidungsstücke

Mitarbeiter aus Risikogruppen sollten nicht zum Arbeiten bei Kälte eingesetzt werden. Dazu zählen schwangere Frauen, gesundheitlich geschwächte Mitarbeiter, untergewichtige Mitarbeiter oder Kollegen, die an kälteinduziertem Asthma leiden. Auch starke Raucher sind für Kälteeinsätze wenig geeignet. Denn Nikotin verengt die Blutgefäße, wodurch Raucher deutlich schneller frieren.  

Praxistipp: Bei tiefen Temperaturen ändern sich auch die Eigenschaften vieler Stoffe, Flüssigkeiten frieren ein und Kunststoffe werden brüchig. Es empfiehlt sich, vor Wintereinbruch alle Außenbereiche abzugehen und betroffene Materialien, Fässer sowie Kanister rechtzeitig einzusammeln und frostsicher aufzubewahren.  

Pflicht zum Schneeräumen im und neben dem Betriebsgelände

Die Pflicht zum Befreien der Gehwege auf oder an den Rändern des Betriebsgeländes fällt unter die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigners. Ein Grundstücksinhaber und Arbeitgeber muss nicht nur die eigenen Mitarbeiter vor Unfällen schützen, sondern auch Kunden, Lieferanten oder Passanten. Kommt es zu einem Sturzunfall durch versäumte Räum- und Streupflichten, kann der anliegende Grundstücksbesitzer in heikle Haftungsfragen geraten. Wer welche Gehwege und Bürgersteige bis wann, wie oft und in welcher Breite zu räumen hat, kann bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden.  

Wichtig: Schneefräsen sind keine Spielzeuge

Auf größeren Betriebsflächen oder bei langen Grenzbereichen zu öffentlichen Gehwegen werden gern Schneefräsen eingesetzt. Arbeitsschutzrechtlich gilt auch ein solches Gerät als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, die Schneefräse muss also geprüft sein und sicher betrieben werden. Jeder Bediener sollte in das sichere Benutzen eingewiesen werden. 

Die wichtigsten Regeln zum Einsatz von Schneefräsen

  • Benzinbetriebene Schneefräsen nur im Außenbereich starten, niemals in geschlossenen Räumen und nur im ausgeschalteten Zustand betanken!
  • Laute Schneeräumgeräte nur mit Gehörschutz einsetzen!
  • Bei Dunkelheit, Nebel oder schlechter Sicht durch dichtem Schneefall nur Geräte mit Scheinwerfer einsetzen!
  • Niemals bei laufendem Motor mit der Hand in den Gefahrenbereich greifen, bei Verstopfungen zunächst den Motor ausschalten und dann ein Hilfsmittel wie etwa einen Stock verwenden!
  • Mit der Schneefräse nicht einfach drauflos fahren, sondern Räumrouten vorab festlegen und dabei die Auswurfrichtung bedenken! Eisklumpen, Kiesel oder gefrorene Abfälle sind unterm Schnee nicht zu erkennen und werden leicht zur Gefahr für Passanten, Fahrzeuge und Fensterscheiben. 

Warum Flachdächer besondere Vorsicht erfordern

Besondere Vorsicht und Vorbereitung ist beim Schneeräumen von Flachdächern geboten. Ohne sorgfältig geplante Sicherheitsvorkehrungen besteht ein hohes Absturzrisiko. Die Risiken sind nicht zu unterschätzen. Der Untergrund kann rutschig sein, an Lichtkuppeln besteht Durchsturzgefahr, Blitzschutzeinrichtungen bilden Stolperstellen, an Hausanschlussleitungen oder beschädigten Photovoltaikanlagen drohen Stromschläge. Zum Räumen eingesetzte Mitarbeiter müssen zu diesen Gefährdungen unterwiesen werden. Die Zugänge zum Dach müssen sicher und der Schutz vor Absturz muss gewährleistet sein.  

Hinweis: Zum sicheren Schneeräumen auf Dachflächen und zum nicht ganz einfachen Ermitteln von Schneelasten auf Dächern informiert die DGUV Information 212-002

Eisglätte – nicht nur auf den Boden schauen

Noch schneller als Schnee wird Eisglätte zur Unfallgefahr, ob durch festgetretenen Schneematsch oder gefrorenen Regen oder Nebel. Nicht nur der Untergrund von Fuß- oder Fahrwegen kann vereist sein. Auch auf Baustellenaufgängen und Gerüstbrettern kann Eisbildung zu gefährlichem Ausrutschen führen. Selbst für Arbeitsmittel und Materialien besteht bei Minusgraden Rutschgefahr, für Leiterfüßen genauso wie etwa für eine Palette auf der Stapler- oder Krangabel

Der Umwelt zuliebe - streuen ohne Salz

Unbedingt zu empfehlen ist, Streumittel rechtzeitig zu bevorraten, damit man schon beim ersten Frost gezielt reagieren kann. Das Streuen mit Salz ist vielerorts verboten, da es Bäume und Sträucher schädigt. Je nach Untergrund sind Sand, Sägespäne, Splitt, Granulate oder Mischungen dieser Streumittel geeignete Alternativen. Zu beachten ist, dass die Streupflicht nicht erst bei Minusgraden beginnt. Auch bei geringen Plusgraden kann sich an kühlen und feuchten Stellen Eis bilden. Besonders eisglättegefährdet sind Bodensenken, in denen sich Tauwasser ansammelt und nachts gefriert. Auch auf überfrorenen Schachtabdeckungen oder Kanaldeckeln sowie an Außentreppen und Rampen kann es gefährlich glatt werden. Der Betriebsleiter steht in der Verantwortung, das Beseitigen dieser Risiken zu organisieren.  

Achtung: Besonders eisglättegefährdet sind Bodensenken, in denen sich Tauwasser ansammelt und nachts gefriert. Auch auf überfrorenen Schachtabdeckungen oder Kanaldeckeln sowie an Außentreppen und Rampen kann es gefährlich glatt werden. Der Betriebsleiter steht in der Verantwortung, das Beseitigen dieser Risiken zu organisieren.

Dunkelheit erhöht das Unfallrisiko - Warnkleidung nutzen

Die Tage im Winter sind kurz und schon in der Dämmerung besteht ein erhöhtes Stolper- und Sturzrisiko. Es empfiehlt sich, das Firmengelände in der Dämmerung abzugehen und zu prüfen, ob die vorhandene Beleuchtung überall ausreicht. Man erkennt dabei auch, wo die Außenbeleuchtung durch Spinnweben oder Schmutz eingeschränkt ist oder wo Leuchtmittel ersetzt werden müssen. Verkehrswege und Arbeitsplätze sollten stets gut ausgeleuchtet sein, auch die Zugänge zu Firmenparkplätzen.

Last, not least: Mitarbeiter, die in der Dämmerung oder bei schlechten Lichtverhältnissen in Außenbereichen eingesetzt werden, sollten Warnkleidung nach EN ISO 20471 tragen. Die reflektierenden Elemente erhöhen die Sichtbarkeit deutlich.