Neue Norm Arbeitsschutz: Wie Sie Abstürze von Leitern vermeiden

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Das Arbeiten auf Leitern ist gefährlich: Mehr als 12.000 meldepflichtige Absturzunfälle von Leitern zählt die Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) branchenübergreifend pro Jahr. Häufigste Unfallursache ist die mangelnde Standfestigkeit von Leiter und Mensch. Eine neue Norm soll jetzt für mehr Sicherheit sorgen.

Einsatz von Leitern
Für Arbeiten in der Höhe gibt es bessere und vor allem sicherere Alternativen. - © kentoh - stock.adobe.com

Kathrin Stocker ist Expertin für hochgelegene Arbeitsplätze bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall in Mainz (BGHM). In dieser Funktion ist sie zuständig für Arbeitsplätze ab einem Meter Höhe. Würde man Leiterabstürze aus Bodennähe in die Statistik einbeziehen – diese werden bislang überwiegend zu den Stolperunfällen gezählt - , kämen noch einmal rund 5.000 Arbeitsunfälle hinzu. Im Interview erklärt die BGHM-Expertin, welche Risiken der Einsatz von Leitern birgt, welche Alternativen es gibt und wie Absturzunfälle vermieden werden können.

Gibt es zum Einsatz von Leitern denn Alternativen?

Für Arbeiten in der Höhe gibt es bessere und vor allem sicherere Alternativen. In der Betriebssicherheitsverordnung heißt es, dass die Verwendung von Leitern nur zulässig ist, wenn wegen der geringen Gefährdung und Dauer der Arbeiten die Nutzung anderer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist. Mit anderen Worten: Leitern sollten so selten wie möglich eingesetzt werden. Für die Praxis bedeutet das, als Arbeitsmittel bevorzugt Kleingerüste oder Hubarbeitsbühnen zu nutzen. Für mehr Sicherheit sorgen zudem Podest- und Plattformleitern.

Warum stürzen so viele Arbeitnehmer von einer Leiter?

Die meisten Absturzunfälle von Leitern gehen auf mangelnde Standfestigkeit zurück. Eine weitere Unfallursache sind Beschädigungen der Leiter oder die Wahl eines für die jeweilige Tätigkeit ungeeigneten Modells. Aber auch menschliches Fehlverhalten spielt eine Rolle: Ungeplante und improvisierte Arbeiten oder Zeitdruck führen zu unbedachten Handlungen, die wiederum das Unfallrisiko erhöhen. Dazu zählen beispielsweise übermäßiges Hinausbeugen und Arbeiten mit Geräten, die eine zu große Kraftrückwirkung haben. Schnell verliert man so das Gleichgewicht und fällt von der Leiter.

Worauf sollten Beschäftigte achten, wenn Sie Leitern nutzen?

Die Leiter darf keine Beschädigungen aufweisen und sollte schmutzfreie, profilierte Sprossen oder Stufen besitzen. Ebenso sollte der Nutzer festsitzendes Schuhwerk mit einer guten Sohle tragen. Ein sicherer Stand der Leiter ist ein weiterer Aspekt. Auf weichem Boden verhindern lastverteilende Unterlagen ein Einsinken. Gummiaufsätze oder Stahlspitzen vermeiden ein Wegrutschen und einseitige Holmverlängerungen erlauben ein sicheres Aufstellen auf unebenem Boden oder Treppen. Eine optimale Sicherung gegen Umstürze kann durch Festbinden des Leiterkopfes mit Stricken oder Zurrbändern gewährleistet werden.

Seit 2018 gilt die neue Leiternorm  DIN EN 131. Was sind die wichtigsten Neuerungen?

Die Norm richtet sich in erster Linie an Firmen und Prüfinstitute, die Leitern herstellen oder zertifizieren. Die wichtigste Änderung betrifft alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Länge von mehr als drei Metern. Diese müssen künftig eine größere Standbreite besitzen – entweder durch eine Quertraverse oder durch eine sogenannte konische Bauweise. Das gilt auch für aufgesetzte Schiebeleiterteile. Sind diese länger als drei Meter, dürfen sie nur von der Leiter trennbar sein, wenn sie mit einer Traverse ausgestattet sind, die die neuen Standbreiten-Anforderung erfüllt. In Zukunft werden außerdem zwei Nutzungsgruppen von Leitern unterschieden: der gewerbliche und private Gebrauch. Leitern für den gewerblichen Gebrauch müssen aufgrund der erhöhten Anforderungen im beruflichen Umfeld strengere Prüfgrundlagen erfüllen, als es für die private Nutzung vorgeschrieben ist.

Dürfen ältere Leitern noch verwendet werden?

Im Prinzip ja – wenn eine Leiter zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den gültigen Rechtsvorschriften entsprach, darf sie auch nach einer Aktualisierung der Rechtsvorschrift verwendet werden. Allerdings müssen alle Betriebe Gefährdungsbeurteilungen für ihre Arbeitsmittel erstellen. Sollte dabei herauskommen, dass die Standsicherheit der Leitern nicht gewährleistet ist, empfehlen die Berufsgenossenschaften, die entsprechenden Leitern mit einer Traverse nachzurüsten.