Einlagensicherungssystem Wie Ihr Geld bei den Banken abgesichert ist

Einlagensicherungssystem

Wie Ihr Geld bei den Banken abgesichert ist

Experten bezeichnen das deutsche Bankensystem, bestehend aus Privatinstituten, Sparkassen und Genossenschaftsbanken, als „eines der stabilsten weltweit“. Das Geld der deutschen Sparer ist mittlerweile durch drei Sicherheitsnetze geschützt: eine staatliche Garantie der Bundesregierung für private Ersparnisse, die gesetzliche Sicherung und den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der Privatbanken. Sie sollten überprüfen, welchem Einlagensicherungssystem Ihre Bank angehört.

Staatliche Garantie. Zum ersten Mal seit Bestehen der Bundesrepublik hat eine Bundesregierung eine Garantie auf alle privaten Einlagen, die auf Spar- und Girokonten liegen, abgegeben, Bundeskanzlerin Merkel will so eine Panik unter den Sparern verhindern. Die staatliche Garantie bedeutet: Kommt es zu einer Pleitewelle unter deutschen Kreditinstituten und der Banken-Sicherungsfonds ist ausgeschöpft, springt der Staat ein – in unbegrenzter Höhe.

Gesetzliche Sicherung. Privatbanken wie Deutsche Bank, Commerzbank, Dresdner Bank oder Postbank, müssen in eine gesetzlich geschützte Notfallkasse einzahlen (die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH). Über diesen Topf verfügt der Staat. 90 Prozent der Einlagen eines Sparers sollen damit bei einer Pleite abgedeckt werden – maximal aber bis 20000 Euro (die EU will den Betrag auf 50000 Euro heraufsetzen). Sollte das Geld aus der Entschädigungskasse im Notfall nicht reichen, sind die Privatbanken verpflichtet, Geld draufzulegen.

Hinweis: Niederlassungen von vielen ausländischen Banken sichern das Geld deutscher Sparer nur bis zu 20000 Euro ab – siehe die verstaatlichte, isländische Kaupthing Bank. Mehr als diese garantierte Summe sollte man bei diesen Instituten auch nicht anlegen.

Einlagensicherungsfonds der Banken. Neben dem gesetzlichen Notfalltopf zahlen die deutschen Privatbanken zusätzlich in einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds (Infos über die angeschlossenen Institute: www.bankenverband.de/einlagensicherung). Das heißt: Geht eine der deutschen Privatbanken pleite, greift zuerst der gesetzliche Notfalltopf und sichert derzeit 20000 Euro pro betroffenem Sparer ab – alles was drüber liegt, muss dann der freiwillige Einlagensicherungsfonds der Banken abdecken. Bisher hat diese Doppel-Sicherung immer funktioniert – bei kleineren Banken-Pleiten war das Ersparte so geschützt. Nach Angaben des Bankenverbandes sind die Einlagen pro Sparer bei dem kleinsten der angeschlossenen Geldinstitute bis zu 1,5 Millionen Euro gesichert – bei der Commerzbank sogar bis zu 3,8 Milliarden Euro pro Kunde. Wie hoch die Einlagen im freiwilligen Sicherungsfonds sind, gibt der Bankenverband allerdings nicht bekannt. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben ihre eigenen Sicherungssysteme und zahlen nicht in den Einlagensicherungsfonds der Privatbanken.

Hinweis: Der Einlagensicherungsfonds umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“, wie die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und auch öffentlichen Stellen. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate sind dagegen nicht abgesichert.