KfW
Handwerker können ihre Kunden deutlich besser von Sanierungsmaßnahmen überzeugen, wenn sie Tipps zur Finanzierung und Fördermöglichkeiten mitgeben.
H andwerksbetriebe können ihre Leistungen erfolgreicher anbieten, wenn sie neben ihrer fachlichen Kompetenz in Fragen der Energieeffizienz auch fundierte Hinweise auf günstige Finanzierungsmöglichkeiten geben können. Denn viele Kunden wissen nicht, dass die Bundesregierung die Sanierung von Bestandsbauten fördert. "Mit unserem Programm sorgen wir für eine sozial verträgliche Finanzierung", erklärt dazu Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Handwerker können hier mit der entsprechenden Beratung der Kunden punkten und sich so Aufträge sichern. „Energetische Sanierungen sind sehr sinnvolle Investitionen. Gemeinsam mit dem ZDH informieren wir die Handwerksbetriebe über besonders günstige Finanzierungsmöglichkeiten“, sagt KfW-Experte Burkhard Touché.
Wege zur KfW- Förderung
Wer als Handwerker oder Gebäudeenergieberater seinen Kunden bei der Planung eines Sanierungsvorhabens berät, sollte ihn auch auf die Möglichkeiten des KfW-Förderprogramms „Energieeffizient Sanieren“ hinweisen. Kreditanträge können Privatpersonen wie Eigentümer oder Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts stellen. Kurz gesagt: jeder Investor, der ein Wohngebäude energetisch aufrüsten und entsprechend sanieren möchte.
Tipp für Ihren Kunden: Maßstab für die Förderung ist das Label „ KfW- Effizienzhaus“ (siehe unten). Es zeigt an, wie viel Energie ein Haus verbraucht, prozentual gemessen am Niveau eines in der Energieeinsparverordnung definierten Neubaus.
Der Kreditantrag
Vor dem eigentlichen Vorhabensbeginn muss der Kunde seinen Antrag bei einem Kreditinstitut seiner Wahl stellen. Dort bekommt er auch die Antragsformulare. Aber Vorsicht: Die Planungs- und Beratungsleistungen gelten noch nicht als Vorhabensbeginn.
Tipp für Ihren Kunden: Die KfW empfiehlt ihren Kreditnehmern ausdrücklich eine Beratung durch einen anerkannten Energieberater vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen. Zudem ist eine Bestätigung des Sanierungsvorhabens durch einen Sachverständigen Voraussetzung für die Gewährung von Förderkrediten oder Investitionszuschüssen.
Zuschüsse beantragen.
Investitionszuschüsse können folgende Kunden von Handwerksbetrieben beantragen: Privatpersonen (Eigentümer) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen, Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften mit Privatpersonen als Wohnungseigentümer.
Tipp für Ihren Kunden: Der Zuschussantrag muss vom Kunden im Original vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen direkt bei der KfW eingereicht werden. Die entsprechenden Antragsformulare stehen zur Verfügung unter: www.kfw-zuschuss.de .
Energieberatung: Experten rechnen sich
Der Einsatz von Experten rechnet sich für den Kunden: Zuschüsse zu einer Energieberatung zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 300 Euro werden bei einer Energieberatung für ein Ein-/Zweifamilienhaus beigesteuert, weitere 50 Euro, wenn der Energieberater Empfehlungen zum Stromsparen ausspricht. Thermografische Untersuchungen und Luftdichtigkeitsmessungen werden mit jeweils bis zu 100 Euro gefördert. Mehr Informationen zum Förderprogramm: www.bafa.de
KfW- Effizienzhaus
In Fragen zur Förderung können Gebäudeenergieberater aus dem Handwerk ihre Kunden an die Hand nehmen und fundierte Hinweise geben. Wichtiger Maßstab ist dabei das Effizienzhaus.
Effizienzhaus
Dieser Standard zeigt an, wie viel Energie ein Haus verbraucht. Ein KfW- Effizienzhaus 85 etwa verbraucht 85 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus. Derzeit gibt es bei der KfW fünf verschiedene Standards.
Förderung
Die KfW zahlt im Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ Tilgungszuschüsse, die zur Sondertilgung des Förderdarlehens dienen. Je energieeffizienter der Wohnraum nach der Sanierung ist, desto geringer fällt der zurückzuzahlende Darlehensbetrag aus.
Tilgungszuschüsse für das KfW- Effizienzhaus
Die Zuschüsse sind nach Standard gestaffelt.
Effizienzhaus 115 2,5% vom Darlehensbetrag
Effizienzhaus 100 5,0 % vom Darlehensbetrag
Effizienzhaus 85 7,5% vom Darlehensbetrag
Effizienzhaus 70 10,0% vom Darlehensbetrag
Effizienzhaus 50 12,5% vom Darlehensbetrag