Wichtigster Schutz für den Betrieb

Betriebshaftpflicht Die Police ist für jede Firma ein Muss. Für Nachfolger und Gründer im Handwerk gibt es attraktive Rabatte. Etablierte Betriebe sollten ihre Versicherung immer wieder überprüfen.

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    Versicherungsschutz nach der Betriebsübernahme verbessert: Malermeister Volker und Carsten Thielvoldt (v. li.).
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    „Nachfolger und Gründer können in den ersten drei Jahren viel Geld sparen.“Peter Umkehr, Handwerksexperte beim Münchener Verein.
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    © Chart: handwerk magazin
    Die Beiträge für private Sachversicherungen lagen 2011 bei 8,1 Milliarden Euro.

Wichtigster Schutz für den Betrieb

Sicherheit und finanzielle Rückendeckung waren für Carsten und Volker Thielvoldt bei der Firmenhaftpflichtpolice besonders wichtig. Die Brüder führen den väterlichen Malerbetrieb jetzt in der vierten Generation weiter. An einen „großen Haftpflichtschaden“ können sich die beiden Unternehmer in den vergangenen 25 Jahren nicht erinnern. Dennoch stand bei der Betriebsübernahme vor vier Jahren für die beiden Nachfolger beim Risikoschutz eine Neuorientierung an: „Wir haben die Versicherung mit der besten Beratung und dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgesucht“, sagt Volker Thielvoldt. Im gewerblichen Haftpflichtbereich sei es wichtig, einen verlässlichen Ansprechpartner zu haben.

Versicherungsschutz anpassen

Die Betriebshaftpflicht ist für Handwerksunternehmen der wichtigste Basisschutz. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet - und das in unbegrenzter Höhe. Die Police deckt die größten Risiken wie zum Beispiel Schäden durchFeuer oder Wasser ab. Für Nachfolger und Gründer aus dem Handwerk ist der Versicherungsschutz günstig, denn die Gesellschaften bieten hier attraktive Rabatte zu guten Konditionen (siehe Tabelle oben). Etablierte Unternehmer sollten den bestehenden Versicherungsschutz des Betriebs regelmäßig überprüfen und an betriebliche Veränderungen anpassen. Dabei helfen Handwerkern kompetente Experten. „Eine Beratung durch den Fachmann ist immer erforderlich, auch weil Haftpflichtpolicen nicht selbsterklärend sind“, sagt Jürgen Görs, Leiter Firmenhaftpflicht bei Axa. Es sollte ein Experte sein, der auf die Berufsgruppe Handwerker spezialisiert ist, rät ETL-RCU-Versicherungsmakler Michael Gick aus Köln. Mit ein paar Testfragen zur eigenen Branche sei das schnell herauszufinden. „Ansonsten bekommt man womöglich nur die nullachtfünfzehn-Policen von der Stange“, warnt Gick.

Was für ihren Betrieb wichtig ist, haben die Thielvoldts mithilfe einer Stärke-Schwächen-Analyse der Signal Iduna festgelegt und ihre bestehende Haftpflichtpolice den neuen Rahmenbedingungen nach der Übernahme angepasst. Dieses Vorgehen sollte für Betriebsinhaber die Regel sein. Denn häufig sind die bestehenden Policen veraltet. Die Konditionen passen nicht mehr zum Betrieb, weil es Änderungen im großen Stil gab. Der Installateur oder Elektriker arbeitet jetzt mit Solaranlagen und ist auch als Energieberater unterwegs. Diese neuen Risiken sind dann in der bestehenden Police nicht mitversichert. Das kann im Schadensfall problematisch werden. Darauf weist der unabhängige Versicherungsberater Werner Fütterer aus Vienenburg hin. „Wenn Änderungen nicht im Versicherungsschutz stehen, hat der Chef eine Menge nachzuarbeiten.“

Altverträge prüfen

Daher sollten Unternehmer prüfen, „wie alt ihr Vertrag ist und wann die letzte Aktualisierung stattfand“, empfiehlt Dagmar Nicklich, Betriebshaftpflichtexpertin für das Handwerk bei der Axa. Wer alte Verträge - aus den 80er-Jahren - übernimmt, hat unter Umständen zu niedrige Deckungssummen. In den neueren Verträgen ist das kein Thema mehr. „Seit den 90er-Jahren sind die Personen- und Sachschadendeckungssummen meist im Millionenbereich“, so Fütterer.

Auch Bearbeitungsschäden sind heute ab 50000 Euro aufwärts abgesichert. Ein Teil der Anbieter hat diese typischen Handwerkerschäden inzwischen bis zur Regelvertragssumme mitversichert. Das gilt häufig auch für Mietsachschäden.

In den Versicherungsverträgen ab 2004 sind Handwerker bei sogenannten Allmählichkeitsschäden bessergestellt. Vorher waren diese Schäden im Standardschutz ausgeschlossen, jetzt sind sie automatisch mitversichert. „Das ist wichtig für Installationsunternehmen - und für Malerbetriebe zumindest dann, wenn die Firma auch Abdichtungen übernimmt“, sagt Fütterer.

Sicherheit bei Umweltschäden

Umweltschäden sind für das Handwerk - und speziell Malerbetriebe - ein großes Thema (siehe Checkliste rechts). Das Risiko, dass Anstrichstoffe verschüttet werden, ist hoch. „Die Farben werden zwar umweltfreundlicher, aber gleichzeitig steigen die Ansprüche des Gesetzgebers an die Betriebe immer mehr“, meint Malermeister Thielvoldt. Daher war es dem Nachfolger wichtig, dass über die betrieblichen Haftpflichtpolice auch eine mögliche Grundwassergefährdung abgedeckt ist. Maßgeblich für einen passgenauen Risikoschutz im Handwerk ist letztlich die Betriebsbeschreibung, die der Unternehmer immer auf den aktuellen Stand bringen sollte. „Die Beschreibung muss möglichst umfassend sein, damit keine Grauzonen entstehen“, so Experte Görs. „In die Betriebsbeschreibung gehört alles, was der Handwerker nach der Berufsordnung und den normalen Spielregeln am Markt machen darf“, erklärt Makler Gick.

Unbedingt sollte aus der Betriebsbeschreibung hervorgehen, was das Unternehmen „insbesondere“ und was vielleicht nur „gelegentlich“ macht - zum Beispiel sollte ein Sanitärbetrieb, der auch Grabungsarbeiten vornimmt, das in der Betriebsbeschreibung angeben. Erdleitungsschäden sind somit über die Haftpflichtpolice mitversichert. Bei Bäckern, Metzgern und Friseuren beschränkt sich das Risiko dagegen üblicherweise auf das eigene Betriebsgrundstück. Hier gilt es, Schäden und Haftpflichtansprüche durch verkaufte Waren mit der Police abzusichern.

Bei der Malerfirma Thielvoldt stellt sich die Lage anders dar als bei den genannten Gewerken. „Wir arbeiten meist vor Ort beim Kunden“, erklärt Thielvoldt. Der überwiegende Teil der Arbeiten findet bei dem Malerbetrieb in der Wohnung oder auf dem Grundstück des Auftraggebers statt. Die Arbeit auf fremden Grundstücken sollte folglich versichert sein. „Das trifft im Übrigen auch auf Bauhandwerker zu“, gibt Versicherungsexperte Nicklich zu bedenken.

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de

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Eine Bildergalerie zu den wichtigsten Betriebspolicen sowie eine Checkliste für Jungunternehmer
handwerk-magazin.de/06_2012

Bildergalerie: wichtige Betriebspolicen

Checkliste für Nachfolger und Gründer

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