Wichtige Urteile: Details zum Listenpreis

Was genau zum Listenpreis gehört, mussten schon vielfach die Richter entscheiden. Wichtige Urteile rund um den Firmenwagen:

Details zum Listenpreis

Navigationsgerät. Der Bundesfinanzhof (VI R 37/04) hat bestimmt, dass ein eingebautes Satellitennavigationsgerät mit zum Bruttolistenpreis gehört.

Bruttolistenpreis. Die Ein-Prozent-Regel ist verfassungsgemäß (Bundesfinanzhof VI R 51/11). Zum Beispiel sehen es viele Experten kritisch, dass Rabatte bei der Anschaffung grundsätzlich unberücksichtigt bleiben.

Flüssiggasanlage. Wird nachträglich eine Flüssiggasanlage eingebaut, ist sie nicht als Sonderausstattung mit einzubeziehen (BFH, VI R 12/09).

Gebrauchtwagen. Der Bundesfinanzhof (IX B 178/06) hält den Bruttolistenpreis auch bei einem Gebrauchtwagen als geeignete Bemessungsgrundlage für die Steuer.

Luxuskarosse. Leistet sich der Unternehmer ein Luxusauto, kann er es nur teilweise abschreiben. Der Anschaffungspreis wird gedeckelt. Dennoch wird bei der Pauschsteuer vom Listenpreis ausgegangen (Finanzgericht Saarland, 1 K 2011 /04).