Arbeitsschutz und Gesundheit
Die wichtigsten Regeln und Verordnungen zum Thema Lärmschutz am Arbeitsplatz, haben wir für Sie aufgelistet. Damit der Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb richtig klappt, können Sie sich bei folgenden Links informieren.
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Betriebsanweisung "Gehörschutz"(PDF, 248,88 kB)
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In sieben Schritten zur Gefährdungsbeurteilung "Lärm"(PDF, 68,56 kB)
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Arbeitnehmererfindung, Mitteilung des Arbeitgebers über Inanspruchnahme(PDF, 70,50 kB)
Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben und Regeln zum Lärmschutz am Arbeitsplatz
Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und
Betreiben von Arbeitsstätten.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV – Verordnung über Arbeitsstätten)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf
Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer
Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit.
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/l_rmvibrationsarbschv/gesamt.pdf
Die TRLV Lärm beschreibt die Vorgehensweise zur Informationsermittlung und
Gefährdungsbeurteilung. Die TRLV Lärm konkretisiert weiterhin die Messung und die
Bewertung von Lärm und die Lärmschutz- und Lärmminderungsmaßnahmen bei
Gefährdungen durch Lärm nach LärmVibrationsArbSchV.
Diese Technische Regel gilt für Lärm im Frequenzbereich zwischen 16 Hz und
16 kHz (Hörschall).
Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm)
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRLV/TRLV-Laerm.html
DIN EN ISO 9612: Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz. Beuth, Berlin 2009
http://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-9612/113124284
Ermittlung des Beurteilungspegels am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten unterhalb des Pegelbereiches der Gehörgefährdung. Dieses Dokument beschreibt ein Verfahren, um die Geräuschimmission an Arbeitsplätzen bei Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen, zum Beispiel an die Konzentration, zu erfassen und geeignete Geräuschimmissions-Kennwerte zur Beurteilung der Belästigung und Störwirkung (extraaurale Wirkungen) zu ermitteln. Damit werden die Geräuschimmissionen unabhängig von der Art und der Entstehung miteinander vergleichbar.
DIN 45645-2: Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen – Teil 2: Geräuschimmissionen am Arbeitsplatz. Beuth, Berlin 1997
http://www.nals.din.de/cmd?artid=137674725&bcrumblevel=1&level=tpl-art-detailansicht&committeeid=54738835&languageid=de
VDI 2058 Blatt 2: Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung. Beuth, Berlin 1988
http://www.beuth.de/de/technische-regel/vdi-2058-blatt-2/777074
Sachgebiet Gehörschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
http://www.dguv.de/fb-psa/de/sachgebiet/sg_gehoerschutz/index.jsp
In dieser Regel sind die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) berücksichtigt. Ebenso wie die 8. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen − 8. GSGV) vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 315) , sowie die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV vom 6. März 2007) (BGBl. I Nr. 8 S. 261), und der Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) vom 23. März 2010 (GMBl. Nr. 18-20, S. 362).BGR/GUV-R 194
Benutzung von Gehörschutz:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-194.pdf
Anpassung der BGR/GUV-R 194 Benutzung von Gehörschutz an die TRLV Lärm
http://www.dguv.de/fb-psa/de/sachgebiet/sg_gehoerschutz/fuer_praxis__r194.pdf
BGI/GUV-I 5024 Information Gehörschutz
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5024.pdf
Präventionsleitlinie Gehörschutz:
http://www.dguv.de/fb-psa/de/regelwerk/leitlinien/praevleit_gehoerschutz.pdf
Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit. Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.
PSA-Benutzungsverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit)
http://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/index.html
Europäische Richtlinie für die Art und Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung.
PSA-Richtlinie
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31989L0686:DE:HTML
Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG)
http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/index.html
Diese Verordnung gilt für das Bereitstellen von neuen persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt und das Ausstellen von neuen persönlichen Schutzausrüstungen. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt) (8 ProdSG)
http://www.gesetze-im-internet.de/gsgv_8/index.html
DIN-Anforderungen für die Arbeitssicherheitsmaßnahmen in Betrieben:
DIN EN 352 Gehörschützer: Allgemeine Anforderungen
Teil 1: Kapselgehörschützer,
Teil 2: Gehörschutzstöpsel,
Teil 3: An Industrieschutzhelmen befestigte Kapselgehörschützer.
http://www.beuth.de/de/norm/din-en-352-8/103989611
DIN EN 458 Gehörschützer; Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung.
http://www.beuth.de/de/norm/din-en-458/70543371