Sozialversicherung Wichtige Infos fürs Lohnbüro

Zum Jahresanfang steigen die Beitrags­bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Was sich im Januar alles ändert.

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Das Prozedere ist eigentlich immer gleich: Die Beitragsbemessungsgrenzen werden in der Sozialversicherung jährlich angehoben – so ist das auch für 2017 vorgesehen. Die Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung bekommen also wieder Arbeit. Die wichtigsten Details für Handwerksbetriebe im Schnellüberblick.

Beiträge steigen

Zusatzbeitrag zur Krankenkasse: Der Arbeitgeberanteil für den gesetzlichen Schutz bleibt bei 7,3 Prozent vom Bruttolohn. Den Mitarbeitern wird der gleiche Betrag abgezogen, gegebenenfalls aber plus Zusatzbeitrag ihrer gesetzlichen Kasse. Letzteren zahlen die Beschäftigten aus eigener Tasche. 2017 wird es bei vielen gesetzlichen Krankenkassen teurer. Wie hoch der Zusatzbeitrag im Einzelfall ausfällt, muss jeder Unternehmer ermitteln – beispielsweise über die Satzung der jeweiligen Krankenkasse.

Leichter ist es für Handwerksbetriebe, die mit einem professionellen Lohnprogramm arbeiten. Die Updates der Software berücksichtigen die Neuerungen der Sozialversicherung automatisch. „Wer seine Abrechnung dem Steuerberater übergibt, wird ohnehin keine Probleme bekommen“, erklärt dazu Gregor Bernward Sprißler, Steuerberater und Partner der Kanzlei Korte und Partner in Recklinghausen.

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung jetzt 52.200 Euro

Das gilt auch für die Beitragsbemessungsgrenzen: Sie steigen recht moderat. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Einkommen Beiträge für die Sozialversicherung erhoben werden. Wer mehr verdient, bleibt darüber hinaus von Abgaben an die gesetzliche Kranken- oder an die Rentenversicherung verschont. Im Osten des Landes wird der Betrag bei der gesetzlichen Rente um 300 Euro von 5.400 auf 5.700 Euro angehoben, im Westen von 6.200 auf 6.350 Euro im Monat (siehe Download).

Bundeseinheitlich gilt dagegen die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese beträgt jetzt 52.200 Euro, bisher waren es 50.850 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, kann sich entscheiden, ob er sich gesetzlich oder aber privat krankenver­sichern möchte.

Vorsicht Mini-Jobber

Zum Jahresanfang steigt der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent pro Stunde auf 8,84 Euro. Unternehmer sollten kontrollieren, welche Mitarbeiter davon betroffen sind und deren Verträge ändern beziehungsweise überprüfen.