Werkstattwagen steuerfrei

Werkstattwagen steuerfrei

Ein-Prozent-Regel Zwei Sitze, verblendete Scheiben hinten, Trenngitter nach vorne – mit so einem Auto fährt niemand ohne weiteres in seiner Freizeit herum. Das jedenfalls meint der Bundesfinanzhof, der die Lohnsteuer nach der Ein-Prozent-Methode für die private Mitbenutzung strich (VI R 34/07). Konkret ging es um einen Opel Combo. Beim regulär ausgestatteten Opel Astra jedoch, den der betroffene GmbH-Geschäftsführer ebenfalls nutzen durfte, bestätigten die Richter die Steuerpflicht.

hm-Rat: Statten Sie Firmenwagen, die nicht lohnbesteuert werden sollen, möglichst spartanisch und mit Werkstatteinrichtung aus. In diesen Fällen muss das Finanzamt beweisen, dass der Wagen dennoch privat mitgenutzt wurde. Die Zulassung als Lkw bei der Kfz-Steuer allein genügt übrigens nicht. Sie ist nur ein Indiz für den rein betrieblichen Einsatz.