Wer muss was im Zivilprozess beweisen?

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Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe. Das liegt vor allem daran, dass der vermeintliche Rechteinhaber und Kläger vor Gericht beweisen muss, dass ihm eine bestimmte Rechtsposition zusteht.

Recht haben und Recht bekommen ist nicht das gleiche. - © Digitalstoc

Wer vor Gericht einen Anspruch, z.B. den Kaufpreis aus einem Autoverkauf, einklagt, muss die anspruchsbegründenen Tatsachen beweisen. Konkret heißt das: Der Autoverkäufer muss beweisen, dass erstens ein Kaufvertrag geschlossen wurde und in diesem ein Kaufpreis in der eingeklagten Höhe vereinbart wurde. Das kann er zum Beispiel dadurch tun, dass er den schriftlichen Kaufvertrag vorlegt.

Pattsituationen sind heikel

Wurde kein schriftlicher Vertrag geschlossen, muss der auf Kaufpreiszahlung klagende Verkäufer einen Zeugen benennen, der im Rahmen der Beweisaufnahme die anspruchsbegründenden Tatsachen bestätigt. Dabei gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, d.h. der Richter ist grundsätzlich frei darin, wem und was er Glauben schenkt. Sagt der Zeuge das Gegenteil aus, wird die Zahlungsklage ebenso abgewiesen wie in der Pattsituation, dass der Richter also weder der einen noch der anderen Seite glaubt.

Freie Beweiswürdigung hat Grenzen

Das Gericht darf allerdings nicht willkürlich urteilen, sondern muss die anerkannten Denkgesetze und Regeln der Beweisführung und Beweiswürdigung beachten. So dürfte das Gericht die Zahlungsklage ohne entsprechendes Sachverständigengutachten nicht einfach mit dem ungeprüften Argument abweisen, der Kaufvertrag sei gefälscht worden.