Ratgeber für Gründung und Nachfolge Welche Rechtsform passt für Handwerksbetriebe: GmbH, UG oder Einzelunternehmen?

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Die maßgeschneiderte Rechtsform für den Betrieb gibt es im Handwerk nicht. Unternehmer – ob Gründer oder Nachfolger – müssen in der Regel individuell Lösungen finden. handwerk magazin hilft bei der Weichenstellung.

Alexander Hennig und Stev Besser (von links)
Alexander Hennig und Stev Besser (von links) übernahmen 2019 die Firma Beschriftungstechnik Frank Gärtner im sächsischen Glaubitz und wandelten das Einzelunternehmen ihres Vorgängers in eine GmbH um. - © Stephan Floss

So viel steht fest:Die perfekte Rechtsform für Handwerksbetriebe gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile, die ein Handwerksmeister abwägen muss. „Es kommt etwa darauf an, ob man sich allein oder mit anderen selbstständig machen will. „Auch die Größe des Betriebs, der Umfang der Kapitalbeteiligung und die Haftung sowie Mitwirkung an der Geschäftsführung sind für die Entscheidung wichtig“, sagt Stefan Maier, Betriebswirtschaftlicher Berater bei der Handwerkskammer Region Stuttgart. Stellt sich später heraus, dass die getroffene Wahl nicht passt, kann man die Rechtsform auch im Nachhinein noch ändern. „Das ist allerdings mit Kosten und Aufwand verbunden“, so Maier. Und noch etwas gibt der Experte zu bedenken: Je komplizierter das Konstrukt, desto höher seien die Kosten für Beratung, Buchhaltung, Jahresabschluss und die vertragliche Gestaltung.

Alexander Hennig und Mitgeschäftsführer Stev Besser trafen im Oktober 2019 mit der Übernahme der Firma Beschriftungstechnik Frank Gärtner im sächsischen Glaubitz die Entscheidung über die Rechtsform. Der Betrieb gehörte damals noch dem Einzelunternehmer Frank Gärtner, der die Firma 1991 gegründet hatte. Als sich die Nachfolgefrage stellte, kam Alexander Hennig ins Spiel. Nach seiner Ausbildung zum Mechatroniker hatte er im dualen System Maschinenbau studiert. „Mir war schnell klar, dass ich noch einen zweiten Kollegen mit ins Boot holen wollte“, so Hennig weiter. Er und Stev Besser, der seine Ausbildung ebenfalls in der Firma absolviert und Automatisierungstechnik studiert hat, bilden ein gutes Team.

Bei der Übernahme stand den beiden Neuunternehmern Claudia Rommel von der Handwerkskammer Dresden zur Seite.Die betriebswirtschaftliche Beraterin und Leiterin der Abteilung Betriebsberatung weiß aus Erfahrung: Geht dem Gründer die unternehmerische Unabhängigkeit über alles, komme vorrangig ein Einzelunternehmen infrage. Vorteil: Der Gründer muss sein Gewerbe nur anmelden und sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Der Betriebsinhaber entscheidet allein, haftet aber auch allein.
Mit Partner entscheiden sich Gründer oder Nachfolger daher häufig für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bzw. eine Offene Handelsgesellschaft (OHG). Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist für eine unternehmerische Tätigkeit mehrerer gut geeignet . Es genügt der Abschluss eines GbR-Vertrags, der die Beziehungen der Gesellschafter regelt. „Die schriftliche Form ist nur dann gesetzlich gefordert, wenn eine Immobilie in die Gesellschaft eingebracht wird“, weiß Berater Stefan Maier. Dennoch empfiehlt er immer einen Vertrag in Schriftform, um Konfliktsituationen vorzubeugen.

Der GbR-Vertrag regelt:
  • den Zweck der Gesellschaft
  • die Beiträge der Gesellschafter
  • die Gewinn- und Verlustverteilung
  • die Geschäftsführung
  • die Vertretungsbefugnis
  • die Gesellschafterversammlung
  • die Vergütung/Privatentnahmen
  • die Rücklagenbildung
  • die Übertragung von Geschäftsanteilen
  • die Kündigung und Auflösung

OHG für Handwerk und Handel

Hat das Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb, wird die GbR automatisch zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Das ist bei Handwerks-
betrieben jedoch selten der Fall. Wichtig: In GbR und OHG haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch auch mit ihrem Privatvermögen, was die Kreditwürdigkeit gegenüber den Banken verbessert.Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ( KG) besteht aus einem oder mehreren Gesellschaftern, sogenannten Komplementären , die, wie in der OHG, unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften, und Gesellschaftern, den sogenannten Kommanditisten , deren Haftung auf eine persönliche Einlagesumme beschränkt ist. Kommanditisten sind nicht zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und profitieren von einer festen Rate oder einer Kombination aus Festzins und Erfolgsbeteiligung. Vorteil für Unternehmer: Mit der KG kann man den Handwerksbetrieb mit Eigenkapital der Kommanditisten ausstatten, behält aber die vollständige Führung und Einflussnahme auf seinen Betrieb. Für die Kommanditisten ist es attraktiv, bei überschaubarem Haftungsrisiko Rendite für eingesetztes Kapital zu erhalten. Diese Form ist bei Unternehmensnachfolgen auch für Erben interessant, die nicht unternehmerisch tätig werden wollen. Personengesellschaften bieten den Vorteil, dass erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer fällig wird.

Kapitalgesellschaft sinnvoll?

Wer nicht alleine, sondern mit Partnern arbeitet, eine Haftung mit dem Privatvermögen aber ausschließen will, wählt mit dem Kompagnon die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH), wie es Alexander Hennig und Stev Besser vormachten. Für die beiden stand fest, dass sie die persönliche Haftung ausschließen wollten. Ihre Firma stellt Anlagen und Maschinen etwa für Auto- und Luftfahrtunternehmen her. Damit können einzelne Module mit Seriennummern und Kennzeichnungen versehen werden. „Diese Anlagen haben einen gewissen Wert“, erklärt Hennig und verweist auf das Haftungsrisiko. Auch wünschten sich beide Gesellschafter ein regelmäßiges monatliches Gehalt , anstatt von Gewinnausschüttungen abhängig zu sein. So wandelten sie das Einzelunternehmen in eine GmbH um, änderten den Namen in „ Beschriftungstechnik Gärtner GmbH“ .

Der Umwandlungsprozess dauerte drei Jahre . Claudia Rommel von der Handwerkskammer Dresden begleitete den Prozess: „Da ging es um das richtige Bankkonzept, um den Businessplan, die Vorbereitung des GmbH-Vertrags, die Eintragung in die Handwerksrolle und die Beantragung des Gewerbescheins“, so die Beraterin. Für die beiden kam nur eine GmbH, allenfalls noch eine GmbH & Co. KG infrage. Probleme bei der Gründung oder Umwandlung in eine GmbH sieht Rommel vor allem bei der Finanzierung: „Man weiß nie, ob die Bank mitspielt“, so die Beraterin.Die Bank könne von Fall zu Fall individuell entscheiden. In der Regel verlange sie zehn bis 15 Prozent Eigenkapital, aber idealerweise bringen Chefs 20 Prozent ein. Als Sicherheit diene die Firma und eigenes Vermögen .

Die GmbH verfügt als Kapitalgesellschaft über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist damit eine sogenannte juristische Person. Jeder Gesellschafter muss sich mit einer Einlage am Stammkapital beteiligen. Es beträgt mindestens 25.000 Euro, die Einlage jedes Gesellschafters mindestens 100 Euro. „Auch eine Sacheinlage ist möglich, der Wert der eingebrachten Gegenstände muss allerdings durch einen sogenannten Sachgründungsbericht nachgewiesen werden“, weiß Experte Maier.Die Gesellschafter können statt Bareinlagen auch Sicherheiten, zum Beispiel Bürgschaften oder Hypotheken, stellen.

Zur Gründung einer GmbH bedarf es eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags oder einer Satzung. Danach wird sie ins Handelsregister eingetragen .Die einzelnen Gesellschafter haften lediglich mit ihren Einlagen, nicht mit ihrem Privatvermögen.Die GmbH wird durch einen Geschäftsführer vertreten, der nicht Gesellschafter sein muss, sondern auch angestellt sein kann. Eine Mindestzahl an Gesellschaftern ist nicht vorgeschrieben. Eine GmbH lässt sich auch mit nur einem Gesellschafter gründen.

Geschäftsführer einer GmbH haften, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen geltende Gesetze verstoßen. Man spricht von Durchgriffshaftung , die Gesellschafter nicht trifft, die nicht Geschäftsführer sind. Kapitalgesellschaften wie die GmbH unterliegen immer der Körperschaft- und Gewerbesteuer . Franz Falk, Unternehmensberater im Handwerk weist auch darauf hin: " GmbHs erhalten häufig nur dann Kredit, wenn der Gesellschafter- Geschäftsführer private Sicherheiten stellt. Häufig verlangt die Bank eine selbstschuldnerische Bürgschaft." Und damit befinde sich der Geschäftsführer in der privaten Haftung in Höhe gewährter Kreditsicherheiten. Im Falle eines Engpasses liege die Beweislast beim Geschäftsführer. Falk: „Bei einer Insolvenzverschleppung sind die Konsequenzen für den Gesellschafter- Geschäftsführer härter als bei einem Einzelunternehmen.“

Eine Spezialform bildet die GmbH & Co. KG. Diese Form kommt für Handwerker infrage, die das Haftungsrisiko auf mehrere Schultern verteilen wollen. Eine über die Einlage von 25.000 Euro hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.Die Kommanditisten beteiligen sich und haften maximal bis zur eingebrachten Summe. Nachteil: Banken zeigen sich zögerlich mit der Gewährung von Krediten.

UG: Erhöhtes Insolvenzrisiko

Für kleine Handwerksbetriebe ohne große Kapitaldecke eignet sich die Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt). Man nutzt die Vorteile einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG, ohne das dafür notwendige Stammkapital aufzubringen.Die Gesellschafter sind mit Einlagen auf das Stammkapital ab einem Euro beteiligt. Allerdings müssen 25 Prozent der Gewinne so lange in das Stammkapital fließen, bis dort 25.000 Euro aufgelaufen sind. Eine Sacheinlage ist nicht möglich. „Vorsicht, die unzureichende Kapitalausstattung generiert ein erhöhtes Insolvenzrisiko“, warnt Experte Maier.

Hennig und Besser haben ihre jeweiligen Aufgaben im GmbH-Gesellschaftsvertrag festgelegt: Hennig ist für Vertrieb, Außendarstellung und Personal zuständig. Besser hat die IT übernommen, die Produktionsplanung sowie die Finanzbuchhaltung. „Die bürokratischen Hürden für die Änderung der Rechtsform waren hoch“, berichtet Hennig. Doch jetzt sieht er mit seinem Mitgesellschafter und den zwölf Mitarbeitern der Firma hoffnungsvoll in die Zukunft.

Vergleich: Rechtsformen und die jeweiligen Konditionen

Einzelunternehmer starten ohne Gründungskapital, haben die alleinige Entscheidungsgewalt im Betrieb und profitieren bis zu einem Jahresgewinn von 60.000 Euro/600.000 Euro Umsatz von der einfachen Buchhaltung. Deshalb ist diese Form im Handwerk besonders beliebt. Nachteil: Der Unternehmer haftet in voller Höhe mit seinem Privatvermögen, Gewinne versteuert er mit dem persönlichen Steuersatz.

RechtsformBetriebsführungHaftungEntscheidungQualifikationals Handwerker
Einzelunternehmen alleinHaftung mit Privatvermögendurch den UnternehmerInhaber oder technischer Berater
Gbr/OHG mit alen Gesellschaftern gemeinsamalle haften mit Privatvermögenabhängig von GbR-Vertragein Gesellschafter mit mind. 30 % Anteilen
oder ein technischer Betriebsleiter
KG Komplementär/-eKomplementär haftet auch mit Privatvermögen, Kommanditisten nur mit Einlagedurch den/die Komplementär/-eein Gesellschafter mit mind. 30 % Anteilen oder ein technischer Betriebsleiter
GmbH GeschäftsführerHaftung nur mit Stammkapital
(mind. 25.000 Euro)
durch den
Geschäftsführer
Geschäftsführer
(muss nicht Gesellschafter sein)
UG
(haftungsbeschränkt)
GeschäftsführerHaftung nur mit Stammkapital
(mind. 1 Euro), reduzierte Gewinnentnahme
durch den
Geschäftsführer
Geschäftsführer
(muss nicht Gesellschafter sein)
GmbH & Co. KG GeschäftsführerHaftung nur mit Stammkapital und Einlagedurch den
Geschäftsführer
Geschäftsführer
(muss nicht Gesellschafter sein)

Der Weg zur richtigen Rechtsform des Handwerksbetriebs

Der Weg zur richtigen Rechtsform
Quelle. Eigene Recherche - © handwerk magazin

Dieses Schema gibt einen Überblick, welche Erwägungen für die Wahl der Rechtsform entscheidend sind. Unternehmer sollten sich im Vorfeld beraten lassen. Denn nachträgliche Änderungen kosten (u. a. notarielle Beurkundungen und Eintrag ins Handelsregister).