Baugewerbe Weiter Streit um DIN Norm zum Einbau von Brandschutzschaltern

Die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) will die Übergangsfrist für die gesetzliche Pflicht zum Einbau von Brandschutzschaltern nicht verlängern, sondern diese ab 18. Dezember 2017 verpflichtend machen. Für den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) ist das ein Skandal.

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Es gibt keine gesetzliche Auflage zum Einbau von Brandschutzschaltern - © Mitya/Fotolia.com

„Wider besseren Wissens hat die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) auf ihrer Sitzung am 24. und 25. Oktober 2017 dafür votiert, die Übergangsfrist nicht um ein Jahr zu verlängern, sondern die Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung ab 18. Dezember 2017 verpflichtend zu machen. Das ist ein Skandal. Das nehmen wir nicht hin!“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa. 

Grund für die Klarstellung des Verbandes ist, dass verschiedene Medien schon im Sommer berichteten, dass ab Mitte Dezember 2017 der Einbau von Brandschutzschaltern verpflichtend vorgeschrieben ist. Das sei falsch, so der ZDB. Weder bei Neubauten noch bei Modernisierungen bestehe eine Pflicht, auch keine Nachrüstpflicht. Durch die Vorgaben der DKE würden Bauherrn und bauausführende Betriebe verunsichert und bei einer Durchsetzung dieser Norm das Bauen ohne Not deutlich verteuert. Eine Verbesserung des Brandschutzschutzes lasse sich deutlich kostengünstiger durch Rauchmelder erzielen, so der ZDB. Er fordert die Bauministerkonferenz und den Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) auf, gegenüber den beteiligten Normungsgremien bei der Deutschen Kommission Elektrotechnik klarzustellen, dass diese Norm nicht einseitig von der DKE in die Welt gesetzt werden könne. 

Bauministerium sagt: nicht erforderlich

In einigen Beiträgen beziehen sich Medien auf die Norm DIN VDE 0100-420. Fakt sei jedoch, dass die Anwendung dieser Norm in Deutschland freiwillig ist. Darauf weise auch ein Schreiben des für das gesamte Bauwesen zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hin, das dem ZDB vorliegt. Das Ministerium hält den Einbau einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDDs), umgangssprachlich „Brandschutzschalter“ für nicht erforderlich. Gesetzlich bindend wäre die oben genannte Norm erst dann, wenn sie in den Landesbauordnungen als technische Baubestimmung eingeführt würde.

Schalten Stromkreis ab

Die Schutzschalter bewerten auftretende Störungen im Strom- und Spannungsverlauf mittels einer elektronischen Schaltung und schalten den Stromkreis bei einem erkannten Kontaktfehler ab. Sie verhindern damit Überhitzungen an schlechten Kontaktstellen und können dadurch möglicherweise Brände verhindern, wovon sich auch die umgangssprachliche Bezeichnung Brandschutzschalter ableitet.