Weihnachten: Private Geschenke abschreiben

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Erhält ein selbständiger Handwerker privat ein Weihnachtsgeschenk, das er ausschließlich betrieblich nutzt, kann er durch einen gezielten Steuerdreh seinen Gewinn mindern: Er legt das Geschenk in das Betriebsvermögen ein und schreibt es ab.

Weihnachtsgeschenke von der Steuer absetzen
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Typischer Fall: Der Handwerksunternehmer bekommt von seiner Familie einen Laptop geschenkt, um die Buchhaltung nicht mehr nur im Büro, sondern auch zu Hause erledigen zu können. Der Laptop kostete 699 Euro. Da er den Laptop ausschließlich dafür verwendet, Rechnungen oder Angebote zu schreiben und die Buchhaltung auf Vordermann zu bringen, darf der Unternehmer den Laptop in sein Betriebsvermögen einlegen. Dass er dafür keinen Cent ausgegeben hat, spielt keine Rolle. Bei Einlage in 2014 ist der Laptop als geringwertiges Wirtschaftsgut im Sammelposten 2014 zu erfassen und mit 20 Prozent, also mit 140 Euro, abzuschreiben.

Tipp: Damit die Einlage steuerlich „wasserdicht“ ist, sollten Betriebsinhaber schriftlich festhalten, dass der geschenkte Gegenstand ausschließlich betrieblich genutzt wird und wie viel er gekostet hat. Da man für Geschenke normalerweise keine Rechnung hat, sollte im Internet nach dem aktuellen Preis im Zeitpunkt der Schenkung gesucht werden. Dieser Preis ist der Einlagewert, der abgeschrieben werden darf.