Auslandspraktika: Was Unternehmer beachten sollten

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Ein Auslandspraktikum hat sowohl für den Auszubildenden als auch für den Ausbildungsbetrieb positive Aspekte. Bevor Sie Ihren Lehrling ins Ausland schicken, sollten Sie einige Dinge beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Vorfeld eines solchen Praktikums finden Sie hier.

- Auslandspraktika

Was Unternehmer beachten sollten

An wen wende ich mich, um meinem Auszubildenden einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen?
Am besten wenden Sie sich an die Mobilitätsberater vor Ort (eine Auflistung der Beraterstellen finden Sie im Internet unter www.mobilitaetscoach.de).

Welche Möglichkeiten für ein Praktikum gibt es?
Es gibt zahlreiche Projekte mit unterschiedlichen Fördermitteln. Dabei können die Lehrlinge in nahezu jedes Land der Welt gehen. Informationen über die konkreten Möglichkeiten und Programme erhalten Sie bei Ihren Mobilitätsberatern.

Wer kann an den Programmen teilnehmen?
Grundsätzlich kann jeder Auszubildende ein Praktikum im Ausland absolvieren. Empfehlenswert ist eine Teilnahme ab dem 2. Lehrjahr, da der Azubi dann schon Berufserfahrung gesammelt hat.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Der Ausbildungsbetrieb muss während des Praktikums weiterhin die Ausbildungsvergütung für den Lehrling bezahlen. Die Reise- und Übernachtungskosten muss der Azubi selbst übernehmen oder durch erhaltene Fördergelder bezahlen.

Muss ich als Austausch für meinen Lehrling einen ausländischen Azubi beschäftigen?
Der Betrieb muss nicht zwingend einen ausländischen Azubi im Austausch nehmen. Dies ist abhängig vom jeweiligen Programm.

Wie lange dauert ein Auslandspraktikum?
Die meisten Programme verlangen eine Mindestlänge von drei Wochen für das Praktikum. Insgesamt können Azubis aber bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland verbringen.