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Was Sie wissen sollten

Steuerersparnis: Wer als Selbständiger in einen Rürupbeitrag einzahlt, kann ab dem ersten Euro steuerlich profitieren.

Berechnung: Die maximale Rürup-Förderung bekommen Selbständige, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk zahlen. Von eingezahlten 20000 Euro dürfen sie als Single in diesem Jahr 13200 Euro in der Steuererklärung geltend machen, Verheiratete 26400 Euro.

Anbieter: Überwiegend sind Rürup-Rentenversicherungen im Angebot. Seit 2007 dürfen auch Banken und Investmentgesellschaften auf dem Rürup-Markt mitmischen. Bisher ist erst ein Anbieter mit einem Rürup-Fonds auf den Markt gegangen (Deka). Im Oktober 2008 soll mindestens ein weiteres Angebot von einer anderen Fondsgesellschaft folgen. (DWS, Tochter der Deutschen Bank) „Auch bei diesen Angeboten sollten Verbraucher unbedingt auf die Vertragskosten – also Ausgabeaufschläge und laufende Management- und Verwaltungskosten – achten“, rät Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Prämien: Das Gros der Rürup-Anbieter kalkuliert mit festen Prämien. Wer höher eingestiegen ist und nicht mehr durchhalten kann, hat bei den meisten Tarifen oft nur noch die Wahl zwischen Teilkündigung oder Stilllegung des Vertrags. Einige Gesellschaften haben inzwischen neben der starren Variante auch eine flexible im Angebot – mit unregelmäßigen Zahlungen je nach Kassenlage. Auch Einmalzahlungen am Jahresende sind möglich. Gründliche Recherche lohnt sich.

Pluspunkte: Besonders lohnenswert ist die Rürup-Rente für Ältere bei kurzen Laufzeiten – etwa bis zu fünf Jahren – und bei Einzahlung größerer Einmalsummen.

Tipps: An den Rürup-Vertrag keine Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln. Ausreichenden BU-Schutz separat oder nur in Kombination mit einer Risikolebensversicherung abschließen. Rürup-Tarife genau ansehen: „Gerade für Selbständige ist ein flexibler Vertrag wichtig, damit sie auch auf finanzielle Engpässe oder eine Geschäftsaufgabe reagieren können“, so Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Doch solche Versicherungsverträge sind rar: Manche Verträge lassen sich erst beitragsfrei stellen, wenn eine gewisse Mindestrente erreicht ist. Das bedeutet, dass man bereits Jahre eingezahlt haben muss.

Beratung: Internetplattform des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vzbv – www.vorsorgedurchblick.de. Verbraucherzentralen vor Ort (Kosten je nach Beratungsumfang). Unabhängige Versicherungsberater (gegen Honorar). In bundesweiten Kursen vermitteln Referenten der gesetzlichen Rentenversicherung anbieterunabhängiges Kompaktwissen zur Altersvorsorge (Infos unter www.altersvorsorge-macht-schule.de).