Checkliste Was Sie vor der Unterschrift prüfen müssen

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Checkliste

Was Sie vor der Unterschrift prüfen müssen

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)steht die Leistung an erster Stelle erst dann kommt der Preis. Denn gute Konditionen zahlen sich im Ernstfall für den Versicherten aus lesen Sie hier, was bei der BUwichtig ist.

Beratung. Grundsätzlich sollte man sich vor Vertragsabschluss unabhängig beraten lassen: bei den Verbraucherzentralen (kostenpflichtig) oder von gerichtlich zugelassenen Versicherungsberatern (gegen Honorar).

Gesundheitsfragen. Sie müssen im Antrag korrekt beantwortet werden, sonst riskiert man den Versicherungsschutz.

Leistung. Mindestens 1000 Euro BU-Rente vereinbaren mit der Möglichkeit, später ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzustocken. Wichtig ist die Nachversicherungsgarantie nach der Meisterprüfung, der Geburt eines Kindes oder einem Immobilienkauf.

Laufzeit. Mindestens bis zum 60. Lebensjahr, besser bis zum 65. Lebensjahr vereinbaren. Angebote bis zum 67. Lebensjahr kommen zunehmend auf den Markt.

Beitragsverrechnung. Hier werden anfallende Überschüsse mit dem Beitrag verrechnet. Die Prämie kann aber steigen, wenn die Versicherung mal nicht so gut verdient. Deshalb bei Vertragsabschluss Netto- und Bruttoprämie (höchstmöglicher Beitrag) vergleichen. Kombination. Die BU nicht mit einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung koppeln. Die Angebote sind zu teuer und zu unflexiblel. Nur die Kombination mit einer Risikolebensversicherung macht Sinn gerade für Unternehmer mit Familie. Sie zahlt bei Tod des Hauptverdieners eine fest vereinbarte Summe. Nichtraucher zahlen bei dieser Variante im entsprechenden Tarif im Schnitt zehn Prozent weniger.

Beratungsprotokoll. Das Gespräch mit dem Versicherungsvermittler oder -makler dokumentieren und unterschreiben lassen. Nicht das erstbeste Angebot unterschreiben, sondern zu Hause noch mal in Ruhe alle Punkte durchgehen. Wenn etwas im Vertrag nicht stimmt, sofort reklamieren.

Abstrakte Verweisung. Prüfen, ob die Versicherung auf diesen Punkt ausdrücklich verzichtet. Nach dieser Klausel können Betroffene auf einen gleichwertigen Beruf verwiesen werden. Auch wenn man dort keine Arbeit findet, zahlt die Versicherung dann keine BU-Rente. In neueren Verträgen greift jetzt mehrheitlich die konkrete Verweisung. Die Rentenzahlung entfällt lediglich dann, wenn der Betreffende tatsächlich anderweitig arbeitet und dabei nicht weniger verdient als vorher.

Leistungsprüfung. Prüfen Sie im Vertrag, ob die Gesellschaft bei der Leistungsprüfung zu allererst von der Einschätzung des behandelnden Arztes ausgeht.

Klärung des Anspruchs. Der Versicherer sollte die Berufsunfähigkeitsrente ab Beginn der Berufsunfähigkeit und eventuell sogar rückwirkend zahlen. Die Klausel „erst nach Klärung des Anspruchs“ bringt im Ernstfall nur Nachteile für den Kunden.

Ausschluss. Die Leistung sollte auch fällig werden, wenn die Berufsunfähigkeit infolge von Verkehrsdelikten eintritt. Fahrlässige Verstöße sollten ausgeklammert sein.

Beitragsanpassung. Nur wenn der Versicherer ausdrücklich auf Beitragserhöhungen verzichtet, droht dem Kunden in Zukunft auch kein Nachschlag. Unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel bei gestiegenem Leistungsbedarf kann eine spätere Nachkalkulation die Beiträge in die Höhe treiben.