Fahrzeuge, Diesel, Tachografen, Maut Was sich 2019 für den Handwerksfuhrpark ändert

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Dieselfahrzeuge und Fuhrpark

Für Autofahrer und Fuhrparkbesitzer gibt es 2019 zahlreiche Änderungen. Im Mittelpunkt steht dabei natürlich die Entwicklung beim Diesel, mit geplanten Fahrverboten in zahlreichen Städten, Diskussionen um Nachrüstungen und Fördermittel sowie Sonderregelungen für Handwerker.

Hier lesen Sie, wo 2019 Fahrverbote für Diesel beschlossen sind. - © adobeStock Oliver Boehmer - bluedesign®

Autofahrer und Fuhrparkbesitzer, also wohl alle Handwerker, gehen ungewissen Zeiten entgegen. Die Diskussion um den Diesel wird 2019 mit gleicher Intensität weitergehen, zu den schon beschlossenen Fahrverboten können weitere dazukommen, Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe sind noch kaum festgelegt. Hinzu kommt, dass die EU weiter schärfere Abgaswerte vorschreibt. Das aktuellste Beispiel dafür: Kurz vor Weihnachten beschloss die EU, dass die Autohersteller für ihre Flotten den CO2-Ausstoß für neue Pkw bis 2025 um 15 Prozent senken muss. Bis zum Jahr 2030 sind es sogar 37,5 Prozent weniger, jeweils gemessen am Zielwert für 2021. Für leichte Nutzfahrzeuge wie Lieferwagen wurde eine Reduktion um 31 Prozent vereinbart.

Hier ein Überblick, welche Änderungen beim Thema Auto für 2019 schon feststehen oder geplant sind.

Hardware-Nachrüstung für Diesel

Bis zu 3000 Euro Prämie haben deutsche Auto-Hersteller für die Hardware-Nachrüstung von Euro-5- Dieselfahrzeugen zugesagt. Das hat das Bundesverkehrsministerium mit Vertretern der Autoindustrie im November ausgehandelt. Hardware-Nachrüstungen soll es jedoch frühestens 2020 geben – und auch nur für Dieselbesitzer in den 15 besonders von schlechter Luft betroffenen Städten, in denen bereits jetzt die Umtauschprämien der Hersteller greifen. Wann die Nachrüstsysteme am Markt sind steht noch nicht fest und hängt von den gesetzlichen Vorgaben und den Anbietern ab. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) äußerte sich in einem Schreiben an Diesel-Halter in besonders belasteten Regionen: „Die Maßnahme zur Hardware-Nachrüstung befindet sich derzeit noch in der Ausarbeitung und wird erst im Laufe des Jahres 2019 zur Verfügung stehen.“

Förderung für Handwerksfahrzeuge

Generell wird das schon bestehende „Konzept für saubere Luft“ auf alle 65 Städte ausgeweitet, die den zulässigen Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschreiten. Die Nachrüstung kommunaler Schwerfahrzeuge mit SCR-Kats wird hier vom Bund mit 80 Prozent genauso gefördert wie gewerblich genutzte Handwerker- und Lieferwagen von 2,8 bis 7,5-t-Gesamtgewicht, die ihren Firmensitz in der Stadt oder einem angrenzenden Landkreis haben. M it 333 Millionen Euro fördert die Bundesregierung ab 1. Januar Hardware-Nachrüstungen für Handwerks- und Lieferwagen, meldet bild.de. Dafür stehen pro Fahrzeug maximal 5000 Euro bereit. Die Umrüstung auf sauberere Technik kostet zwischen 4000 und 8000 Euro (für leichte) und maximal 12 000 Euro (für schwere Wagen). Gefördert werden sie (je nach Betriebsgröße) mit maximal 3800 (N1) bzw. 5000 Euro (N2).

Bedingung für die Förderung ist: Für das Nachrüstsystem muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vorliegen, die nachweist, dass die Einsparziele (85 Prozent weniger Stickoxide) auch im Realbetrieb erreichtwerden. Förderanträge für die Nachrüstung leichter (2,8 – 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) und schwerer (3,5 – 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) Handwerker- und Lieferfahrzeuge können ab Januar 2019 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden.

Mehr Informationen:   www.bmvi.de/foerderrichtlinie-handwerker-lieferfahrzeuge

Umtauschprämien für Dieselfahrer

Die meisten Hersteller bieten auch 2019 Umtauschprämien an. Besitzer von Fahrzeugen mit den Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 müssen beim Händler nachweisen, dass sie die Aktion in Anspruch nehmen können. Auf den offiziellen Restwert eines Fahrzeugs soll dann die Prämie des Herstellers aufgeschlagen werden, um die Lücke zum Kauf eines neuen Euro-6-Autos möglichst zu verkleinern. Die Prämien gelten sowohl für Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge.

Beschlossene und geplante Fahrverbote in Innenstädten

Laut Zusammenfassung des ADAC gibt beziehungsweise wird es Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm 1 bis 5 in folgenden Städten geben:

Berlin: April 2019

Bonn: April 2019

Darmstadt: Juni 2019

Frankfurt: Voraussichtlich Februar 2019

Essen: Juli 2019

Gelsenkirchen: Juli 2019

Hamburg: seit Juni 2018

Köln: April 2019

Mainz: evtl. September 2019

Stuttgart: Januar 2019

Ausnahmeregelungen für Handwerker gibt es zum Teil, meistens sind sie aber noch nicht klar definiert.

Schadstoffklassen für Fahrzeuge

Beruhigt können Autobesitzer sein, deren Fahrzeug heute bereits nach Euro 6d-Temp zertifiziert ist. Diese Abgasnorm gilt verpflichtend ab 1. September 2019 für alle neu zugelassenen Autos. Allerdings gibt es schon viele Modelle mit dieser Norm. Ab Januar 2021 gilt für Neufahrzeuge dann die Norm Euro 6d.

Für diese Normen müssen die Hersteller nach dem Testverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) prüfen. Zum WLTP-Prüfverfahren kommt für Neufahrzeuge ein Real-Test auf der Straße hinzu. Dieser RDE-Test (Real Driving Emissions) misst mithilfe eines PEMS-Messgerätes (Portable Emission Measurement System, zu Deutsch: Tragbares Emissions-Messungssystem) unter realistischen Bedingungen Schadstoffe wie Stickoxide (NOx).

Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen

Bei Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden sowie Brennstoffzellenfahrzeugen, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 als Dienstwagen angeschafft oder geleast werden, gilt als steuerliche Bemessungsgrundlage nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises. Konkret müssen privat genutzte Stromer, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden,nur noch mit 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuertwerden. Bisher musste ein Arbeitnehmer, der seinen Dienstwagen privat nutzt, unabhängig von der Antriebsart monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als so genannten geldwerten Vorteil versteuern.

Akustische Warnungen bei Elektroautos

Elektroautos sind so leise, dass Fußgänger und Radfahrer oft Probleme haben, diese im Straßenverkehr zu hören. Aus diesem Grund müssen ab Juli 2019 reine Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge eine Ausrüstung mit akustischem Fahrzeug-Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System – AVAS) verpflichtend vorweisen können. Beim Vorwärts- und Rückwärtsfahren mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h stellt sich dann automatisch eine akustische Warnung ein. Bei einigen Herstellern wird dieses System auch VESS (Virtual Engine Sound System) genannt.

Intelligente Tachografen werden Pflicht

Ab Juni 2019 müssen alle neuzugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Transportfahrzeuge die neun oder mehr Personen transportieren über digitale Fahrtenschreiber der neuesten Generation verfügen. Verstöße werden mit Geldbußen geahndet. Dann sind die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 und die Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 wirksam.

Die Geräte müssen über diese Technik verfügen:

DSRC-­Antennentechnologie: Die EU-­Richtlinie fordert eine standardisierte DSRC-­Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication), um die Straßenkontrollen für alle Beteiligten effizienter zu machen. Es werden damit aus dem fahrenden Fahrzeug Informationen an die Geräte der Kontrollbeamten übermittelt.

GNSS-­Anbindung: Die Verordnung regelt die Anbindung an ein globales Satellitenpositionssystem (GNSS). Positionsdaten werden automatisch aufgezeichnet.

ITS-Schnittstelle : Die ITS-Schnittstelle (Intelligent Transportation Systems) stellt zahlreiche Informationen über ein standardisiertes Interface bereit. Der Gesetzgeber sieht die ITS-­Schnittstelle aber nur optional vor.

Für die neuen digitalen Tachografen gibt es auch Veränderungen bei regelmäßigen Prüfungen. Hierzu sind neue Prüfgeräte und eine erweiterten Qualifizierung erforderlich.

Wo Tachografen-Pflicht besteht

Im Juni 2018 hat der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachografen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen im grenzübergreifenden Verkehr beschlossen. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf das Handwerk. Aber das Europäische Parlament konnte sich nicht auf den Vorschlag des Verkehrsausschusses einigen und gab das Gesetzgebungsverfahren zurück an den Verkehrsausschuss. Wann eine Entscheidung fällt, steht noch nicht fest, es soll 2019 der Fall sein.

Bis dahin gilt: Tachografen sind Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die Pflicht gilt ab einem Radius von 100 Kilometern rund um den Unternehmenssitz. Handwerkerfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen sind innerhalb von 100 Kilometern ausgenommen, wenn sie Geräte und Material transportieren, die der Fahrer zur Arbeit braucht und das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Keine Tachografenpflicht besteht bei Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen. Bei Fahrzeugen über 2,8 bis 3,5 Tonnen gilt eine ähnliche Regelung hinsichtlich Material und Hauptbeschäftigung, aber ohne Limit auf 100 km.

Erhöhung bei der Lkw-Maut

Der Bundestag hat eine Anhebung der Mautsätze für Lkw zum 1. Januar 2019 beschlossen. Erstmals werden dabei auch die Kosten der Lärmbelastung durch Lastwagen in die Berechnung einbezogen. Durch die Berücksichtigung der Gewichtsklassen wird zudem die stärkere Straßenbelastung durch schwere Fahrzeuge in Rechnung gestellt. Gleichzeitig werden Elektro-Lkw und gasbetriebene Fahrzeuge vorerst von der Maut befreit. Schon seit Juli 2018 gilt die Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen .

Online-Zulassung für Neuwagen

Ab 2019 soll man jetzt auch Fahrzeuge online zulassen, um- und abmelden können. Diese Verordnung legte das Bundesverkehrsministerium bereits im August vor. Ab jetzt liegt es am Bundesrat, dernur noch zustimmen muss. Die Regelung soll voraussichtlich im Laufe des Jahres in Kraft treten.

DAB-Radio in allen Neuwagen

Laut Beschluss des EU-Parlaments werden die Autoradios in Neuwagen ab 2019 zusätzlich zum UKW-Empfang zukünftig auch standardmäßig den Empfang von DAB+ oder anderen digitalen terrestrischen Übertragungen ermöglichen. Bisher war diese Option noch optional und gegen Extragebühren verfügbar. Sofern Neuwagen künftig also ein Radio installiert haben, müssen diese mit einer Frist von zwei Jahren auch mit DAB+ auf den Markt kommen.