Fußball-Weltmeisterschaft WM: Was beim Public Viewing zu beachten ist

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Fußballweltmeisterschaft und Urheberrecht

Gemeinsam Spiele der WM anzusehen, kann ein erfolgreiches Management-Instrument sein. Allerdings müssen Sie dabei unbedingt die von der FIFA vorgegebenen Regeln einhalten. Was Sie beim Übertragen von Spielen beachten sollten.

Die FIFA hat umfassende Regeln für das Public Viewing aufgesetzt.
Die FIFA hat umfassende Regeln für das Public Viewing während der WM 2018 aufgesetzt. - © detailblick/Fotolia.com
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Sie möchten Ihre Geschäftspartner einladen, gemeinsam ein Spiel der Weltmeisterschaft anzusehen und sie stärker an Sie zu binden? Oder möchten Sie Ihre Mitarbeiter zu Höchstleistungen motivieren, indem Sie ein gemeinsames Event aus einem Spiel machen - vielleicht auch mit kleinem Grillfest? In beiden Fällen kann das sogenannte Public Viewing gute Ergebnisse erzielen. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist eigentlich Public Viewing?

Die FIFA versteht darunter jede Veranstaltung, bei der eine Übertragung vom WM-Turnier „für ein Publikum zur Verfügung gestellt wird“, und zwar „an einem anderen Ort als privaten Wohnräumen“.

Muss Public Viewing angemeldet werden?

Die FIFA verlangt, dass gewerbliche Public-Viewing-Events und besondere nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen über ihr Online-Meldesystem angemeldet werden und behält sich ein exklusives Recht zur Lizenzierung vor. Das ist allerdings nicht unumstritten. Viele Juristen gehen davon aus, dass nach Paragraf 87 des deutschen Urhebergesetzes für Veranstaltungen, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird, auch keine FIFA-Lizenz erforderlich ist.

Wann ist Public Viewing gewerblich?

Von einem gewerblichen Charakter der Veranstaltung geht die FIFA aus, wenn für die Vorführung
  • direkt oder indirekt Eintrittsgelder erhoben,
  • Sponsoring- oder andere Assoziierungsrechte genutzt werden,
  • ein anderer geschäftlicher Vorteil erzielt wird.

Wann besteht eine besondere nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltung?

Das ist der Fall, wenn die nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltung auf mehr als 5000 Besucher ausgerichtet ist.

Muss für Public Viewing bezahlt werden? 

Nach den FIFA-Regularien hängt das davon ab, ob es sich um eine gewerbliche oder nicht gewerbliche Veranstaltung handelt. Ausdrücklich ausgenommen davon werden „gewerbliche Einrichtungen wie Pubs, Clubs und Bars“, sofern diese keine Eintrittsgebühren erheben oder Sponsoring nutzen. Diese Kriterien für gewerbliches Public Viewing sind ebenfalls umstritten. Nichtgewerbliche Veranstaltungen sind gebührenfrei.

Müssen zusätzliche Nutzungsgebühren an die übertragenden Fernsehsender bezahlt werden?

Nein, die Public-Viewing-Rechte hat sich die FIFA exklusiv vorbehalten, sie sind nicht Teil der mit den Sendern geschlossenen Verträge.

Wie oft dürfen Übertragungen gezeigt werden?

Die Public-Viewing-Lizenz bezieht sich ausdrücklich auf das Live-Signal. Aufzeichnungen, Wiederholungen, selbst Veränderungen sind nicht zulässig.

Werden beim Public Viewing auch Rundfunkgebühren fällig?

Nein, denn der neue Rundfunkbeitrag erhebt die zu zahlenden Gebühren je nach Anzahl der Beschäftigten in einem Betrieb und nicht nach der Anzahl der aufgestellten Geräte.

Sind GEMA- oder andere Urheberrechtsgebühren zu zahlen?

Ist ihr Fernsehgerät oder Großbildschirm dauerhaft aufgestellt, benötigen Sie keine Lizenz der GEMA. Ist dies nicht der Fall, dann müssen Sie eine Lizenz erwerben, da Musik und Journalistenbeiträge urheberrechtlich geschützt sind. Die GEMA hat hierzu Sondertarife für die WM aufgesetzt. Mehr dazu erfahren Sie auf www.gema.de.

Lärmschutzverordnung bei der Weltmeisterschaft 2018

Gute Nachrichten zur WM: Wie bereits schon bei früheren Turnieren wurde die Lärmschutzverordnung gelockert. Live-Übertragungen auf Großleinwänden im Freien sind dadurch auch nach 22.00 Uhr noch erlaubt. Nun haben die Betreiber von Gaststätten und Locations sowie Eventveranstalter Planungs- und Rechtssicherheit für die von ihnen geplanten Übertragungen.

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Wichtiges Know-How für die Fußball Weltmeisterschaft 2018 im eigenen Betrieb

Während nun die Grundregeln geklärt sind, stellt sich doch aber die Frage, was Chefs beachten müssen, wenn man 14. Juni 2018 die Weltmeisterschaft los geht. Schließlich kann man gemeinsames Mitfieber auch als Team-Building betrachten. Worauf geachtet werden muss, erläutert Ecovis-Rechtsanwalt Friedhelm Köster in Schwerin im Interview.

Die Spiele bei der Fußball-WM starten zum Teil schon um 12 Uhr mittags, also während der Arbeitszeit. Wie können es Chefs regeln, dass die Arbeit nicht darunter leidet?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber nicht dulden, dass die Mitarbeiter Fußballspiele mitverfolgen, ganz egal auf welchem Übertragungsweg – also auch nicht im Liveticker auf dem Handy. Um Probleme zu vermeiden, sind klare Anweisungen sinnvoll. Also sollte der Chef eindeutig regeln, ob und wann die Kolleginnen und Kollegen die Spiele während der Arbeit mitverfolgen oder früher nach Hause gehen dürfen.

Bei den letzten Weltmeisterschaften hat sich gemeinsames Fernsehen etabliert. Was ist dabei zu beachten?

Die Fifa hat eine ganze Reihe von Regeln für Public Viewing aufgestellt. Als Faustregel gilt: Für gewerbliche Veranstaltungen müssen Unternehmen eine Lizenz kaufen. Gewerblich ist Public Viewing dann, wenn es Eintritt kostet oder die Gäste eine bestimmte Menge an Speisen oder Getränken abnehmen müssen. Für nicht gewerbliche Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern brauchen Unternehmen eine kostenlose Lizenz. Diese gibt es bei der Fifa. Wer eine Veranstaltung plant, sollte sich mit seinem Berater abstimmen, denn die Fifa kennt keinen Spaß, wenn Regeln verletzt werden. Das trifft ganz besonders auf Werbung und Sponsoring-Aktivitäten zu.

Wie sieht es mit einer Lizenz für kleinere Unternehmen aus, die im Betrieb zusammen fernsehen wollen?

Wer keinen Eintritt verlangt, der braucht fürs gemeinsame Fußball schauen keine Lizenz. Das gilt natürlich auch für Unternehmer, die gemeinsam mit den Mitarbeitern beispielsweise beim Grillen die Spiele ansehen.

Das heißt also, Fernseher aufstellen und los geht’s?

Nein, so einfach ist es dann doch nicht. Die GEMA, also die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, ist möglicherweise mit von der Partie. Wird das Übertragungsgerät extra für die Weltmeisterschaft installiert, braucht das Unternehmen dafür eine Lizenz von der GEMA, denn die Musik und die Beiträge der Journalisten sind urheberrechtlich geschützt. Dafür müssen Betriebe Geld bezahlen.

Und an was müssen Chefs noch denken?

Ans Finanzamt. Zu einem Fußball-Event gehören neben Fernseher, Beamer und Leinwand für die Übertragung meistens auch Getränke und Essen. Damit Unternehmer die Ausgaben der Feier als Betriebsveranstaltung steuerlich geltend machen können, muss sich der Teilnehmerkreis überwiegend aus Betriebsangehörigen und deren Begleitpersonen zusammensetzen. Die Aufwendungen für die Veranstaltung sind pro Mitarbeiter bis zum Freibetrag von 110 Euro brutto lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Zudem ist in diesem Fall der Vorsteuerabzug zulässig. Allerdings gilt der Freibetrag nur für zwei Veranstaltungen im Jahr. Wer also schon während der WM zweimal feiert, kann die Weihnachtsfeier steuerlich nicht mehr geltend machen.

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Marketingaktionen im Betrieb auf die Fußball-WM abgestimmt

Ob Torten in Fußballform, Preisnachlass für jedes deutsche Tor oder Fähnchen zur Dekoration Ihres Ladengeschäfts. Kreative Fußballaktionen, mit denen Sie auf sich und auf Ihren Betrieb aufmerksam machen können, gibt es viele. Sie können die WM-Ergebnisse auch für Newsletter-Aufhänger nutzen oder Ihre Kunden mit Give-Aways und einer Fußballparty überraschen. Aber Achtung, einige Begriffe und Logos rund um die WM sind von der FIFA geschützt.

Mitarbeiter mit WM motivieren

Wenn Sie zufrieden mit Ihren Angestellten sind, Sollten Sie ihnen das hin und wieder zeigen. Eine gute Möglichkeit dafür sind kleine Aktionen während der WM. Denn auch das Personal schaut gerne die Spiele an. Unmotivierte Mitarbeiter werden es Ihnen zudem auch danken, indem sie ihre Aufgaben vor und nach den Events zügig bearbeiten. Diese Möglichkeiten haben Sie:

  • Veranstalten Sie ein betriebsinternes Public Viewing – ob drinnen oder draußen ist egal. Vielleicht passt auch ein Grillfest gut dazu. Solange Sie das Event nicht öffentlich machen, ist das Ganze lizenzfrei.
  • Bereiten Sie ein Tipp-Spiel vor, an dem Sie selbst und Ihre Mitarbeiter teilnehmen. Kleine Preise spornen die Angestellten zusätzlich an. Anstelle einer eigenen Tippspielverwaltung können sie sich natürlich auch einem bestehenden Tippspiel anschließen und hier eine betriebsinterne Wertung ausloben.
  • Organisieren Sie ein Betriebs-Fußballspiel. Eventuell finden Sie auch andere Betriebe, die gerne in einem kleinen Turnier gegen Sie antreten möchten. Das macht nicht nur Spaß, sondern stärkt auch das Zusammengehörigkeitsgefühl ihres Teams.
  • Die Bindung der Mitarbeiter zu Ihrem Betrieb können Sie auch mit Trikots inklusive Spieler- und Mannschaftsnamen verbessern. Egal, ob mit oder ohne Fußballturnier. Eine Spielaufstellung Ihrer „Betriebsmannschaft“ im Aufenthaltsraum ist ebenfalls möglich. Mit Bildern jedes Teamplayers.

Geschäftspartner stärker binden

Auch das Verhältnis zu Ihren Lieferanten können Sie mithilfe der Fußball-WM stärken. Denn kleine Aufmerksamkeiten erhalten bekanntlich die Freundschaft. Und die sorgt für Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Eventuell erfolgt in Zukunft sogar eine Lieferung schneller. Das sind unsere Tipps:

  • Suchen Sie kleine Geschenke rund um die Weltmeisterschaft. Sie können Ihre Lieferanten beispielsweise mit kleinen Fußballsnacks überraschen oder ihnen Fandekoration mit auf den Weg geben.
  • Je nachdem, wie eng der Kontakt zu Ihren Geschäftspartnern ist, können Sie sie auch zu Ihrem Grillabend oder Public Viewing einladen. Das gemeinsame Anfeuern der deutschen Nationalmannschaft schweißt vielleicht stärker zusammen als ein einfaches Abendessen im Restaurant.