Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Diesel: Alle aktuellen Entwicklungen und Fahrverbote

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Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Fahrverbote in deutschen Städten generell erlaubt, reagieren Städte und Kommunen. Bereits seit April 2018 werden in Hamburg besonders viel befahrene Straßen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt. Der Senat sieht dafür alle Voraussetzungen erfüllt. So ist der aktuelle Stand beim Thema Diesel-Verbote in Deutschland.

Diesel-Fahrverbot
In diesen Städten drohen Fahrverbote für Dieselautos. - © ©Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. So die Kernaussage des Urteils aus dem Frühjahr 2018. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen. So reagierten die Städte:

Hamburg sperrt seit ab April 2018 einige Straßen

Hamburg hat seit April 2018 auf zwei besonders belasteten Straßenabschnitten Fahrverbote eingeführt. Betroffen sind Abschnitte der Max-Brauer-Allee für Pkw älter als Euro 6 und Lkw mit Euro VI sowie Abschnitte der Stresemannstraße für Diesel-Lkw älter als Euro VI. Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) damals dazu: „Die Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen werden bundesweit vermutlich die ersten sein. Die Schilder können noch heute bestellt und binnen weniger Wochen aufgestellt werden.“ Die Verbote treffen nach Senatsangaben rund 239.000 in Hamburg gemeldete ältere Dieselfahrzeuge.

Allerdings gibt es Ausnahmen. So dürfen alle Anlieger und deren Besucher die Straßen weiterhin mit älteren Diesel-Modellen nutzen. Freie Fahrt haben zudem Krankenwagen, Müllautos, Polizei sowie der Lieferverkehr. Laut Kerstan überprüft die Polizei die Einhaltung des Durchfahrtsverbots durch „vermehrte Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen“.

Düsseldorf will freie Fahrt bis 2020

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betraf neben Hamburg und Stuttgart auch Düsseldorf. Die Bezirksregierung Düsseldorf will Diesel-Fahrverbote bis mindestens 2020 in der Landeshauptstadt vermeiden. Eine ganzes Maßnahmenbündel soll das verhindern. Die Bezirksregierung kann als zuständige Behörde Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufnehmen.

München wartet ab

Die Grenzwerte in der bayerischen Landeshauptstadt für Stickoxide sind ständig überschritten. Das Rathaus ist sicher, dass es zu Diesel-Fahrverboten kommen muss. Wann und wo, das ist im Moment aber noch völlig offen. Das erklärte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter. Die Haltung der Staatsregierung ist eindeutig: Pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Großstädten soll es nicht geben.

Darmstadt plant Teilsperrungen

In Darmstadt sollen auf der Heinrichstraße zwischen Heidelberger und Wilhelminenstraße, der Hügelstraße zwischen Tunnelausgang und Karlstraße sowie der Zeughausstraße zwischen Schleiermacher und Luisenstraße Dieselfahrzeuge nicht mehr fahren dürfen. Mit der Sperrung der drei innerstädtischen Straßenabschnitte will der Magistrat die Einhaltung der Luftschadstoff-Grenzwerte in Darmstadt gewährleisten. Das berichtet "Echo online". Die Stadt habe Fahrverbote stets abgelehnt, betonte Oberbürgermeister Jochen Partsch. Klar ist aber auch, dass die Gesundheit der Menschen oberste Priorität habe, so Partsch.

Empörung im Handwerk

Das Handwerk reagierte sofort zum Urteilsspruch des Gerichts, und übte mitunter heftige Kritik. Hier die Stimmen:

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Fahrverbote sind der falsche Weg. Wir lehnen sie weiter entschieden ab und appellieren an die Kommunen und Städte, alles zu tun, um sie zu vermeiden." Das aktuelle Urteil, Fahrverbote grundsätzlich zu ermöglichen, sei keinesfalls ein Freifahrtschein, um in ganz Deutschland Dieselfahrzeuge aus den Städten auszuschließen. Es sei nicht einzusehen, dass Handwerksbetriebe über enteignungsgleiche Fahrverbote für die Fehler von Herstellern und Politik haftbar gemacht werden, so Wollseifer. Verursacher des Dieselproblems seien die Autohersteller, nicht die Handwerker. Deshalb seien die Autohersteller in der Pflicht, über Softwareupdates hinausgehend endlich auch technische Nachrüstungen vorzunehmen und als Verursacher der Misere dafür die Kosten zu tragen. Die Politik müsse für diese Nachrüstungen den entsprechenden gesetzlichen Rahmen schaffen.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe: „Sollten die Kommunen tatsächlich Fahrverbote in einzelnen Städten und Innenstädten einführen, ist das eine Katastrophe für die Menschen, die dringend eine Wohnung suchen. Denn sämtliche Baustellen werden dann zum Erliegen kommen und die dringend benötigten Wohnungen nicht zu Ende gebaut werden können, da sämtliche Baumaschinen, Baugeräte und Transporter mit Diesel betrieben werden. Deshalb sind bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigungen für sämtliche Fahrzeuge der Bauwirtschaft notwendig.“

Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstags: „Ohne Ausnahmen drohen vielen bayerischen Handwerksbetrieben massive Umsatzeinbußen, bis hin zur Existenzgefährdung.“ Auch könnten die Betriebe es sich schlichtweg nicht leisten, über Nacht den Fuhrpark auszutauschen. Außerdem gebe es die meisten der für Handwerker geeigneten Fahrzeuge bisher nur mit Dieselantrieb. Der BHT-Präsident sieht daher die Automobilhersteller in der Pflicht, Fahrzeuge für Handwerker zu entwickeln, die die geforderten Abgasnormen erfüllen. Nun würden streckenbezogene Fahrverbote drohen, die seien aber nicht praktikabel, warnt Peteranderl: „Was machen Handwerksunternehmen, die an solchen Hauptverkehrsachsen ihren Firmensitz haben, Filialen beliefern oder Dienstleistungen beim Kunden erbringen müssen?“ Die Folge wäre, dass ganze Stadtteile von den Produkten und Leistungen des Handwerks abgeschnitten würden.

Rainer Reichhold, Landeshandwerkspräsident in Baden-Württemberg: „Jetzt ist die Politik in der Pflicht, Wort zu halten bei den Ausnahmeregelungen für das Handwerk." Es stehe außer Frage, dass der Wirtschaftsverkehr Ausnahmen brauche, sonst gebe es Stillstand auf Baustellen, defekte Heizungen könnten nicht repariert werden und der Kunde warte vergeblich auf seinen Elektriker. Versäumnisse der Politik dürften nicht auf dem Rücken der Handwerksbetriebe ausgetragen werden. In dem vorliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans der Stadt Stuttgart solel der Lieferverkehr und damit das Handwerk von einem Fahrverbot nicht betroffen werden. Aus Sicht des Handwerks gehen die zahlreichen Ausnahmeregelungen aber nicht weit genug.

Claus Gröhn, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig: „Wir befürchten, dass diese Entscheidung, von der Politik nur zu gerne als Argument für die Verhängung von Fahrverboten genutzt wird. Auf der Strecke bleibt dann das Finden langfristiger und zukunftssicherer Lösungen für eine saubere Innenstadtluft. Wir fordern die Politik auf, für schnelle und innovative Lösungen jenseits eines Fahrverbots zu sorgen, um die Grenzwerte zu erreichen.“ 

Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben: „Fahrverbote sind für das Handwerk eine Katastrophe. Jetzt sollen die Handwerker den Kopf dafür hinhalten, dass Hersteller und Politik nicht alle möglichen Maßnahmen ausgeschöpft haben. Unsere Unternehmen haben im Vertrauen auf eine normgemäße Zulassung bis in die jüngste Zeit Fahrzeuge mit „Euro 5“ erworben. Mit enteignungsgleichen Fahrverboten werden nun die Handwerker und ihre Beschäftigten für die Fehler von Herstellern und Politik haftbar gemacht."

Josef Katzer, Präsident der Handwerkskammer Hamburg: „Jetzt gehören das Handwerk und seine Kunden zu denen, die die Zeche bezahlen. Auch wenn die Umsetzung in Hamburg auf unseren Vorschlag hin mit Augenmaß erfolgt und im Wesentlichen Durchfahrtsbeschränkungen „nur“ in der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße verhängt werden, bleibt ein schaler Beigeschmack: Es ist die Automobilindustrie, die Schadstoffemissionsmessungen manipuliert und kaum Fahrzeuge mit Alternativantrieben auf den Markt gebracht hat. Die eigentlichen Verursacher der Stickoxid-Thematik sind nicht die Dieselfahrer, sondern die Hersteller der Dieselfahrzeuge. Die Autoindustrie hat es versäumt, saubere Fahrzeuge anzubieten. Die Politik hat die Kontrollen schleifen lassen.“

Was das Urteil konkret bedeutet

Das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat in letzter Instanz eine, wie es im Vorfeld bereits hieß, „richtungsweisende“ Entscheidung getroffen. Letztendlich wurde entschieden, dass Fahrverbote generell rechtlich zulässig und damit die beiden bereits ergangenen Urteile für Stuttgart und Düsseldorf zur verpflichtenden Aufnahme von Fahrverboten in deren Luftreinhaltepläne bestätigt werden. Weitere ähnliche Verfahren laufen.

„Das Urteil schafft wichtige rechtliche Rahmenbedingungen. Die entscheidenden politischen und markttechnischen Maßnahmen sind aber noch längst nicht ausreichend getroffen.“ meint Thorsten Barg, Geschäftsführer beim Restwertspezialisten Schwacke. „Es werden Grundlagen geschaffen für mögliche kommende rechtliche Schritte in einzelnen Kommunen oder gar bundesweit, nicht mehr aber auch nicht weniger“, so Barg weiter.

Rechtsanwalt Marcus Büscher von der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis sagt: „Angesichts der europäischen Vorgaben, blieb dem Bundesverwaltungsgericht letztlich kaum etwas anderes übrig, als die Urteile aus Düsseldorf und Stuttgart zu bestätigen." Problematisch an dem Urteil sei allerdings, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen keine Möglichkeit haben, Schadensersatz geltend zu machen. Zwar seien Übergangsfristen und die Verhältnismäßigkeit eventueller Fahrverbote zu beachten. „Fahrzeugbesitzer müssen nun die Folgen einer verfehlten Politik, die das Stickoxid-Thema über Jahre ignoriert hat, tragen.“ Das Bundesverwaltungsgericht erklärte dazu lapidar, dass ‚Wertverluste hinzunehmen sind‘. Es bleibe abzuwarten, mit welchen Übergangs- und Ausnahmeregelungen diese Wertverluste in Zukunft abgemildert werden.

In insgesamt 37 deutschen Städten sind die Grenzwerte für Stickoxide deutlich überschritten.In diesen Städten drohen nun Fahrverbote, um die Grenzwerte wieder einzuhalten. Der Weg ist seit dem Urteil jedenfalls frei für Kommunen, um in Eigenregie Verbote für besonders schmutzige Diesel im Kampf gegen die Stickoxid-Belastung (NOx) der Luft zu verhängen. Die Richter entschieden, dass die Urteile der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart nicht zu beanstanden sind. Damit werden die Behörden in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg aufgefordert, schärfere Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung in den Städten zu ergreifen und ausdrücklich Fahrverbote zu prüfen. Damit können die Länder Fahrverbote für besonders schmutzige Dieselfahrzeuge verhängen – für bestimmte Stadtteile und zu bestimmten Zeiten. Andere Städte und Regionen dürften weiterhin folgen, denn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte rund 20 Kommunen für bessere Luft verklagt. Jede von ihnen könnte eine räumlich begrenzte Regelung treffen. Es hängt von den Kommunen ab, ob jetzt ein Flickenteppich von Fahrverboten folgt.

Fragen und Antworten:

Experten sind sich einig, dass es in etlichen deutschen Städten noch im Lauf des Jahres zu Fahrverboten kommen wird. handwerk magazin hat zusammengefasst, was das für Handwerksbetriebe bedeutet.

Welche Städte sind betroffen?

Die schlechteste Luft herrscht in München und Stuttgart. Aber insgesamt überschreiten etwa 60 Kommunen regelmäßig die Schadstoffgrenzen, nahezu alle Großstädte sind dabei. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen mehrere Bundesländer geklagt, die für die Einhaltung der Luftreinhaltepläne zuständig sind. Betroffene Städte sind München, Düsseldorf, Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Mainz, Stuttgart und Berlin.

Gelten Fahrverbote für die ganze Stadt?

Nein, nur bei Feinstaubalarm, der bei Wetterlagen mit geringem Luftaustausch ausgelöst werden kann. Hamburg hat zum Beispiel in seinem Luftreinhalteplan vorgesehen, nur bestimmte Straßenabschnitte zu sperren. Solche lokalen Fahrverbote diskutieren auch andere Städte. Eine Möglichkeit wäre, Fahrverbots-Zonen kleiner zu gestalten als die schon existierenden Umweltzonen, die nur mit grüner Plakette befahren werden dürfen. Jede Stadt oder Gemeinde bestimmt allerdings selbst, wann und ob sie derartige Gebiete ausweist.

Ist der Euro-6-Motor vor Fahrverboten sicher?

Eher nicht. Zur Reduzierung der ganzjährig auftretenden Stickstoffdioxid-Belastung in Städten könnte die EURO-6-Norm, die strengere Grenzwerte für Stickoxide vorsieht, beitragen – jedoch nicht, solange die EURO-6-Autos diese Grenzwerte nur im Labor einhalten und Fahrverbote für ältere Diesel nur an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung gelten, argumentiert das Umweltbundesamt. Hinzu komme, dass beim Feinstaub die Abgasnorm EURO-6 nicht sauberer sei als EURO-5 .

Kommt die blaue Plakette?

Darüber gibt es noch keine Einigung in der Politik. Befürworter der blauen Plakette für Euro-6-Fahrzeuge argumentieren, nur mit dieser Plakette sei eine Unterscheidung zwischen älteren und neuen Modellen bei einem Fahrverbot und einer entsprechenden blauen Umweltzone möglich. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und verbundene Umweltverbände haben eine Definition der Berechtigten für eine blaue Plakette erstellt. Demnach sind dies im Wesentlichen nur noch Diesel-Fahrzeuge, die der Abgasnorm Euro-6 entsprechen (jedoch nicht alle Diesel-Pkw der Euro-6-Norm erfüllen die notwendigen Stickdioxid-Werte) sowie Benzin-Fahrzeuge mit der Norm Euro-3.

Wird es Ausnahmen für Handwerker geben?

Davon ist auszugehen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) bekräftigte seine Forderung nach Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr. Er beharrt auf seiner Forderung nach einer achtjährigen Übergangsfrist für Fahrzeuge des Handwerks ab Einführung einer blauen Plakette oder ähnlicher Fahrverbotsmaßnahmen. Auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes plädiert für lange Übergangsfristen, schließlich würden über 90 Prozent der Fahrzeuge der Bauwirtschaft mit Diesel angetrieben. Ein schneller Umtausch sei aus ökonomischen und technischen Gründen unmöglich. Hinzu komme, dass es zurzeit schlichtweg kaum Baumaschinen mit Benzin- bzw. Elektroantrieb gebe. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern verlangt bei einer Einführung der blauen Plakette ausreichende Übergangsfristen, die sich an den Nutzungszeiträumen von Dieselfahrzeugen orientieren.

Sind Umrüstungen möglich?

Mit Hardware-Nachrüstungen lässt sich der Stickoxid-Ausstoß älterer Dieselfahrzeuge um rund die Hälfte senken - auch im realen Straßenverkehr. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des ADAC Württemberg. „Unser Test hat gezeigt: Nachrüstung funktioniert und kann mit Unterstützung der Hersteller sogar zeitnah umgesetzt werden“, sagte ADAC-Vorstandschef Dieter Roßkopf bei der Vorstellung der Test-Ergebnisse. Streit gibt es aber, wer die Nachrüstung bezahlen soll, die Autoindustrie blockt hier noch ab.

Welche Elektro-Alternativen gibt es?

Noch eher wenig. Elektrotransporter gibt es von Volkswagen mit dem eCrafter, dem Iveco Daily Electric oder dem Fiat Ducato von Umrüster Emovum (Hamburg) sowie von Streetsccoter, den die Post auch für andere Unternehmen anbietet. Bei kleineren Transportern ist das Elektroangebot inzwischen größer. Die Preise sind allerdings nach wie vor enorm hoch.

Gibt es Transporter mit Benzin- oder Erdgasmotor?

Einige Hersteller haben bei ihrer Motorenpalette auch einen oder mehrere Benziner, das hat aber meist nur eine Alibifunktion . Beim Volkwagen Transporter T6 liegt der Dieselanteil bei gut 90 Prozent. Erdgasvarianten gibt es bei einigen Herstellern, zum Beispiel VW, Fiat, Iveco Renault und Opel.

Sind Benziner die bessere Wahl?

Die meisten Handwerker haben mit ihren Firmenfahrzeugen keine hohe Jahreskilometerleistung. Deshalb könnte ein Benziner auch wirtschaftlich eine Alternative sein, vorausgesetzt, es ist ein neues Modell. Denn bei älteren droht durchaus auch ein Fahrverbot, auch sie stoßen zu viel Stickoxid aus.